Ausgangsbeschränkungen laufen aus, „Abstandsregel“ bleibt

Die Regierung hat am Dienstag das Auslaufen der „Ausgangsbeschränkungen“ ab 1. Mai angekündigt. Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden muss, bleibt allerdings, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Pressekonferenz ankündigte. Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln.

Sachlicher Hintergrund der Lockerung ist laut Anschober ein Rückgang der Infektionszahlen. So sei die Reproduktionszahl zuletzt erstmals unter 0,6 gelegen (nämlich bei 0,59). „Der ganz große Blumenstrauß an die Bevölkerung, die das ermöglicht hat“, so Anschober. Aber es komme weiterhin auf jeden einzelnen an: „Es ist leider noch nicht vorbei.“ Die Maßnahmen werden demnach evaluiert: „Wir können jederzeit Stopp sagen.“

Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) werden Veranstaltungen künftig bis zehn Personen möglich sein, bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein. Dies soll vorerst bis Ende Juni befristet gelten. Die Zehn-Personen-Grenze gilt nicht für Demonstrationen. Hier ist eine eigene Rechtsgrundlage geplant.

Am Freitag, 1. Mai, soll jedenfalls eine neue Verordnung in Kraft treten. Diese wird bis Ende Juni befristet. In dieser soll auch geregelt werden, dass künftig Versammlungen bis zu zehn Personen erlaubt sind. Davon ausgenommen sind laut Anschober „Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz“ (Demonstrationen). Diesbezüglich soll im Nationalrat eine eigene Regelung beschlossen werden, „wo Demonstrationen unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein werden“, sagte der Gesundheitsminister.

Nehammer betonte, dass es Aufgabe der Polizei sei, Grundrechte zu schützen. Bei künftigen Demonstrationen sei der Ein-Meter-Sicherheitsabstand erforderlich. Veranstalter müssen garantieren, „dass Auflagen umgesetzt werden“. Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Denn bei Versammlungen sei das Infektionsrisiko enorm.

Auch Anschober betonte, dass der Mund-Nasenschutz nun „ein wichtiger Bestandteil der Strategie“ sei. Denn man müsse künftig weiter vorsichtig sein, bisher habe Österreich nur die erste Etappe bewältigt. Eine Ausweitung der Tragepflicht auf den gesamten öffentlichen Raum sei aber nicht vorgesehen. Bei Sehenswürdigkeiten und touristischen Betrieben muss im Indoorbereich nach den Plänen der Regierung sehr wohl ein Mund-Nasenschutz getragen werden.

In öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Ein-Meter-Abstand künftig unterschritten werden. Denn wenn die weitere Öffnung umgesetzt wird, „wird es mehr Frequenz geben“, sagte Anschober. Die Grundnorm bleibe zwar erhalten und müsse überall dort, wo es genug öffentlicher Verkehrsmittel und Intervalle gibt, auch umgesetzt werden. Man könne aber „niemanden dafür strafen, wenn das Angebot nicht vorhanden ist“, betonte Anschober.

Zudem werden die ab Mitte Mai geltenden Regeln für Gottesdienste offenbar etwas gelockert. Die pro Teilnehmer vorgesehene Mindestfläche soll nicht wie ursprünglich bei 20, sondern bei 10 Quadratmetern liegen. Insbesondere die orthodoxen Kirchen hatten mit der Obergrenze Probleme angemeldet, weil beispielsweise die Dreifaltigkeitskathedrale in der Wiener Innenstadt nur 15 Gläubigen Platz geboten hätte.

Die nun in einer Mitteilung des Bundeskanzleramts an die Parlamentsklubs angekündigte niedrigere Obergrenze würde also doppelt so viele Gottesdienstteilnehmer erlauben. In der Basilika Mariazell wären es beispielsweise 160 statt 80 Personen, im Wiener Stephansdom 300 statt 150. Die nun geplante 10-Quadratmeter-Regel gilt künftig auch für Kaufhäuser und für touristische Betriebe sowie Sehenswürdigkeiten.

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