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„Anschlag auf die Gastronomie“: Keine Entschädigungen nach Epidemiegesetz

Keine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz: Gastwirte fühlen sich vor den Kopf gestoßen.
© Thomas Böhm / TT

Wirte sollen, anders als Hotels, um Vergütungen des Verdienstausfalls aus dem Epidemiegesetz umfallen. „Das ist ein Anschlag auf die Gastronomie“, wütet Alois Rainer, Sprecher der Branche in der Wirtschaftskammer. Der Bund bastelt an einer Vergütungsformel.

Von Max Strozzi

Innsbruck – Wirte sprechen von einer „Bombe“, die geplatzt sei. Wie aus einem Rundschreiben der Tiroler Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hervorgeht, habe der im Gesundheitsministerium angesiedelte Covid-Krisenstab informiert, dass der Gastronomie keine Vergütungen des Verdienstausfalls aus dem Epidemiegesetz zusteht. Die Wirte waren davon ausgegangen, dass ihnen zumindest von der Schließung am 17.3. bis zum 26.3. diese Verdienstvergütungen zustehen würden. „Das ist ein Anschlag auf die Gastronomie“, wütet Alois Rainer, Sprecher der Branche in der Wirtschaftskammer.

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