Hotelruine auf der Steinplatte in Waidring wird zum Teil abgerissen
Die BH Kitzbühel beauftragt mit den hinterlegten 330.000 Euro des bayerischen Mehrheitseigentümers die Abtragung des Dachgeschoßes.
Von Michael Mader
Waidring – Dem Waidringer Schandfleck geht es jetzt an den Kragen. In der schier unendliche Geschichte des ehemaligen Alpengasthofs Steinplatte in Waidring gibt es jetzt ein neues Kapitel: Seit diesem Montag ist hoch droben am Berg unter Aufsicht der Polizei schweres Baugerät aufgefahren. Die Aufgabe der Bauarbeiter ist der Abriss des Dachgeschoßes der Hotelruine, wie Bezirkshauptmann Michael Berger gegenüber der TT bestätigt. Dafür wurden vom Besitzer 330.000 Euro hinterlegt.
Doch zur Vorgeschichte: Ein Geschäftsmann aus dem Raum Rosenheim hatte das Objekt um die 2000er-Jahre erworben und mehrere Um- und Ausbauten vorgenommen – teilweise aber ohne Genehmigung.
Es folgten eine verhinderte Versteigerung, ein Besitzerwechsel und ein geplantes Hotelprojekt mit 120 Betten, während das Hauptgebäude und ein später bewilligtes Nebengebäude zusehends verfallen. Mehrere Abbruchbescheide und ein zweijähriger Kampf durch die Instanzen später bestätigte laut Bürgermeister Georg Hochfilzer der Landesverwaltungsgerichtshof den Abbruchbescheid. „Um das dafür benötigte Geld hereinzubringen, hat die Bezirkshauptmannschaft die Versteigerung beauftragt. Ein bis zwei Tage davor – im Oktober 2019 – wurde aber der Betrag hinterlegt“, sagt Hochfilzer. Laut einem Gutachter sei das Dachgeschoß des ehemaligen Alpengasthofs nicht nur baufällig, es bestehe sogar Einsturzgefahr.
Warum erst jetzt mit dem Abriss begonnen wurde, begründet Bezirkshauptmann Berger mit der Winterpause.
Mittlerweile hat der Besitzer wieder gewechselt. Mehrheitsgesellschafter ist nun ein anderer Geschäftsmann aus dem Raum Rosenheim, die restlichen Anteile gehören laut Bürgermeister Hochfilzer der Mutter des vorherigen Besitzers. Ihnen droht jetzt weiteres Ungemach: „Die ganze Angelegenheit ist ein Desaster. Ich habe mittlerweile einen Gesamtabbruchbescheid erlassen, weil das Objekt nicht innerhalb von vier Jahren ab dem Baubescheid gebaut worden ist“, erklärt Hochfilzer. Der Bescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Mehrheitseigentümer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.