KTM-Motohall „förderungswürdig“ aber Beschlüsse fehlten
Der oö. Landesrechnungshof hat in einer Prüfung der umstrittenen Millionen-Förderung für die KTM-Motohall in Mattighofen festgestellt, dass die „Förderungswürdigkeit grundsätzlich gegeben“ war. Es handle sich aber mit 30 Prozent der Gesamtkosten um eine sehr hohe Quote. Das Kontrollorgan ortete Mängel im Verfahren wie fehlende Landtags- und Regierungsbeschlüsse zum Zeitpunkt der Zusage.
Die Kulturförderung für das florierende Unternehmen war im Vorjahr in die Kritik geraten, nachdem 2018 Kulturförderungen für die Freie Szene gekürzt, aber die Auszahlung einer 600.000-Euro-Rate für die als Museum titulierte Motohall beschlossen worden war. Die grundsätzliche Förderungswürdigkeit wurde mithilfe einer Expertin und anhand von fachlichen Richtlinien bewertet, so LRH-Präsident Friedrich Pammer. Für die vollinhaltliche Beurteilung sei auch die Prüfung der Förderungen der Stadtgemeinde Mattighofen nötig gewesen.
Der LRH verfolgte die Eckdaten des Projekts bis ins Jahr 2012 zurück. 2014 sei vom Land die Förderung von zehn bis 20 Prozent der Kosten - unter Einhaltung von Auflagen - in Aussicht gestellt worden. In einem Brief des damaligen Landeshauptmanns wurden im Juli 2015 der KTM-Gruppe 4,5 Mio. Euro zugesagt, die sich wie folgt aufteilen sollten: 1,8 Mio. Euro Landeszuschuss aus dem Ressort des damaligen LH, 1,8 Mio. Euro Bedarfszuweisungsmittel aus dem Ressort des damals u. a. für die Stadt Mattighofen zuständigen Gemeindelandesrates, 0,2 Mio. Euro Landeszuschuss aus dem Ressort des damaligen Wirtschaftslandesrates, 0,7 Mio. Euro von der Stadt. Das bedeutete bei einer Kostenbasis von 18 Mio. Euro eine Förderung von 25 Prozent. Mit einer zusätzlichen Förderung der Stadt Mattighofen von 2,24 Mio. Euro kam es bei einem dann größeren Bauvolumen von 22,5 Mio. Euro zu einer Gesamtquote von 30 Prozent.
„Diese Quote beurteilen wir als sehr hoch“, sagte Pammer. Bis zur Prüfung durch den LRH seien von den geplanten Landesmitteln (inkl. Bedarfszuweisungsmittel) rund 1,2 Mio. Euro - aus Mitteln für über- oder außerplanmäßige Ausgaben des Kulturressorts - und von der Stadt rund 2 Mio. Euro geflossen. Das sei die mit Abstand höchste Einzelförderung der Stadt gewesen. Sie habe diverse Anforderungen nicht eingehalten und solle mehr auf die Gleichbehandlung von Förderungswerbern achten, empfahl der LRH. Auch ein Kostendämpfungsverfahren fehlte.
Wie vergleichbare geprüfte Projekte zeigen würden, sei die Entscheidung auch bei der Motohall letztendlich auf politischer Ebene getroffen worden, so Pammer. Gesamtfinanzierungsplan und Zwischenerledigungsschreiben von der Direktion Kultur fehlten bei der Motohall und den Vergleichsprojekten. Der LRH empfahl Verbesserung bei internen Richtlinien und Vorgaben. Das Land soll bei abteilungsübergreifenden Förderungsprojekten frühzeitig eine federführende Abteilung festlegen.
Die Landeskulturabteilung hätte zum Zeitpunkt der ursprünglichen Zusage einen Landtagsbeschluss einholen müssen, weil es sich um eine mehrjährige Förderung gehandelt habe und das Land keine Erklärung über eine etwaige Unverbindlichkeit der Förderungen abgegeben hatte. „Für uns stellt es sich so dar, dass die KTM-Gruppe zwischenzeitlich mit der Unterzeichnung der zusätzlichen Förderungserklärung im September 2018 einer Wandlung der bis dahin bestehenden verbindlichen Zusage in eine unverbindliche zugestimmt hat“, erklärte der LRH-Direktor.
Aus Sicht des LRH hätte die Förderung auch der oö. Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, weil das nach den Bestimmungen zum Voranschlag eines Haushaltsjahres für Projekte gelte, die den Voranschlag des Landes mit mehr als 2 Mio. Euro belasten. „Aus unserer Sicht traf das im Fall KTM-Motohall mit einer Förderungszusage von insgesamt 3,8 Mio. Euro an zu veranschlagenden Mitteln aus dem Landeshaushalt zu“, so Pammer. Dazu vertrat das Amt der oö. Landesregierung die Auffassung, dass die von der Landesregierung zugesagten Bedarfszuweisungsmittel (1,8 Mio. Euro, Anm.) bei der Genehmigungsgrenze nicht einzurechnen waren.
Diese Bestimmung sei mit dem Voranschlag für das Jahr 2020 abgeändert worden, so dass Beiträge von Dritten nicht auf die Zwei-Millionen-Euro-Grenze anzurechnen sind. Das könne künftig zu weniger Transparenz führen, weil der Regierung weniger Projekte vorzulegen seien, warnte Pammer.
Was die KTM-Motohall an sich angeht, „wäre von einem Museum eine breitere historische Einbettung und generell ein kritischer Diskurs in dessen Themenfeld zu erwarten“, sieht der LRH Verbesserungsbedarf. Außerdem solle das Land die Rolle des oö. Museumsverbands - er beriet KTM in Sachen Förderung und konnte daher keine offizielle Begutachtung für das Land abgeben - klären. Die beihilfenrechtlichen Bedingungen der EU seien grundsätzlich erfüllt worden.