Bis 30. Juni eingeschränkter Parteienverkehr an Gerichten

Der Gerichtsbetrieb soll zwar langsam wieder hochgefahren werden. Aber der allgemeine Parteienverkehr an den Gerichten bleibt angesichts der Coronakrise eingeschränkt - und zwar um zwei Monate länger als in der letzten Verordnung festgelegt. Mit einer neuen Verordnung verfügt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) die Verlängerung der Frist von 30. April auf 30. Juni.

Frühestens am 1. Juli 2020 kann es demnach wieder den altbekannten allgemeinen Parteienverkehr geben. Derzeit ist er auf „das zur Wahrung der Verfahrens- und Parteienrechte erforderliche Ausmaß zu beschränken“. Nach telefonischer Anmeldung ist in diesen Fällen Akteneinsicht erlaubt, ebenso fristwahrend Anträge und Eingaben - wobei die meisten wichtigen Fristen derzeit ohnehin noch ausgesetzt sind.

Für Amtstage muss man sich (telefonisch) voranmelden - und prinzipiell sollen auch diese nur für dringliche Anliegen genützt werden.

Die auf nur die dringlichsten Fälle - wie Haft - beschränkten Gerichtsverfahren sollen schon im Mai langsam wieder hochgefahren werden. Dazu muss der Bundesrat noch das (vom Nationalrat bereits gebilligte) 8. COVID-19-Gesetz beschließen. Es wird (ab Inkrafttreten) auch die Durchführung nicht dringender zivilrechtlicher Verhandlungen wieder erlauben - und den Zivilgerichten dafür der Einsatz von Videotechnologie ermöglichen.

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