Verordnungen zu neuen Corona-Regeln fehlen noch - FPÖ-Kritik
Mit 1. Mai treten neue Corona-Regeln in Kraft, die entsprechenden Verordnungen sind aber wenige Stunden vor ihrem Inkrafttreten noch immer nicht publik. Das sorgt für Ärger und Kritik. Die FPÖ warf ÖVP und Grünen am Donnerstag vor, Fake-Gesetze zu produzieren. Sowohl die Bürger als auch die zuständigen Behörden bräuchten Klarheit über die Verordnungen, so Kickl.
„ÖVP und Grüne schalten heute seitenweise Inserate, welche Maßnahmen ab 1. Mai gelten sollen. Es ist der 30. April, 12 Uhr, in wenigen Stunden laufen die aktuellen Verordnungen aus, neue sind noch nicht in Sicht. Die Regierung glaubt offenbar, sie könne ordnungsgemäß beschlossene Gesetze durch Pressekonferenzen und Verordnungen durch Inserate ersetzen. Wenn ein paar Stunden vor Änderung einer Regelung, die massiv in Grundrechte eingreift, rechtlich immer noch nicht klar dargelegt ist, was, in welcher Form, wann, wie und für wen gilt, ist das unzumutbar und eines Rechtsstaates unwürdig“, kritisierte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl.
Ein Rechtsstaat baue auf dem Grundsatz des Vertrauens auf. „Bürger müssen darauf vertrauen können, dass es ihnen transparent möglich ist zu erkennen, was erlaubt ist und was nicht. Auch die Geschäfte brauchen Klarheit, Planungssicherheit und darüber hinaus Vorlaufzeit, um sich auf die geänderten Bedingungen einzustellen. Wenn die Regierung weitere Einschränkungen regeln will, so wie in den Medien verkündet, geht das nur auf Basis von Verordnungen“, so Kickl weiter. Genau diese Verordnungen seien aber immer noch nicht öffentlich verfügbar. Auch die zuständigen Behörden bräuchten die Verordnungen, um damit arbeiten zu können.
Um Mitternacht laufen die beiden Verordnungen, die das Leben in den letzten Wochen eingeschränkt haben aus. Das ist einerseits die Verordnung der Ausgangsbeschränkungen, die regelt, wo und unter welchen Bedingungen sich Bürger aufhalten dürfen, und andererseits die Verordnung bezüglich Betretung von Geschäften, die regelt, welche Geschäfte unter welchen Bedingungen geöffnet haben dürfen.