Sondersitzung des Bundesrats zu Coronagesetzen am Montag

ÖVP und Grüne unternehmen am Montag einen Versuch, das jüngste Covid-19-Gesetzespaket rasch durch den Bundesrat zu bekommen. Gemeinsam haben sie eine Sondersitzung der Länderkammer beantragt. Dort könnte die rot-blaue Mehrheit im Bundesrat die unliebsamen Teile des Gesetzespakets zwar um bis zu acht Wochen verzögern. Dies gilt nach der Einigung auf die Sondersitzung aber als unwahrscheinlich.

Der Grüne Fraktionschef im Bundesrat, Marco Schreuder, erwartet bei der Sondersitzung des Bundesrats am frühen Montagnachmittag zwar ein Veto von SPÖ und FPÖ gegen Teile des Gesetzespakets. Diesen Einspruch der Länderkammer könnte der türkis-grün dominierte Nationalrat in einer Sondersitzung kommende Woche aber überstimmen. Somit könnte das Gesetzespaket inklusive der von der Opposition abgelehnten Teile in Kraft treten.

Abgelehnt wird von SPÖ und FPÖ unter anderem die Änderung des Epidemiegesetzes, die neue Regeln für Veranstaltungen und Screenings bei Corona-Verdacht bringt. Auch dass Konsumenten bei abgesagten Sport- und Kulturveranstaltungen nur Gutscheine und nicht den vollen Kaufpreis erhalten sollen, missfällt der Opposition.

Im Nationalrat haben SPÖ und FPÖ gegen diese Neuregelungen gestimmt, waren gegen ÖVP und Grüne aber in der Minderheit. Anders im Bundesrat, denn in der Länderkammer gibt es eine rot-blaue Mehrheit. Der Bundesrat kann Gesetze allerdings nur verzögern und nicht gänzlich verhindern. Die Frage für Montag ist nur noch, wie lange die Verzögerung des jüngsten Covid-19-Pakets dauert: Im für die Koalition ungünstigsten Fall könnten die von SPÖ und FPÖ abgelehnten Teile erst Ende Juni in Kraft treten, im günstigsten Fall kommende Woche.

Für ein rasches Inkrafttreten ist die Regierung auf die Kooperation von SPÖ und/oder FPÖ angewiesen. Flott geht es nämlich nur, wenn der Bundesrat entweder zustimmt oder ein Gesetz explizit ablehnt. Stimmt er zu, ist ohnehin alles klar. Legt er ein Veto ein, dann kann der Nationalrat das Gesetz trotzdem durchboxen („Beharrungsbeschluss“). Sollte sich der Bundesrat zu den Gesetzen aber völlig verschweigen und sie weder durchwinken noch ablehnen, dann können sie erst nach Ablauf der Einspruchsfrist in Kraft treten. Das wären acht Wochen - also Ende Juni.

Letzteres erwartet Schreuder allerdings nicht, wie der Grüne Fraktionsführer der APA sagte. „Das würde ich als politisches Foul wahrnehmen.“ Er rechnet daher mit einem Veto von SPÖ und FPÖ. Die FPÖ will ihr Abstimmungsverhalten bei einer Fraktionssitzung am Montagvormittag festlegen.

Verwandte Themen