Am Montag muss Einteilung für Schul-Schichtbetrieb stehen
Am Montag (4. Mai) beginnt nicht nur für viele Maturanten und Schüler der Abschlussklassen an Berufsschulen und berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) wieder die Schule. An diesem Tag soll auch an Volksschulen, Neuen Mittelschulen (NMS) und AHS-Unterstufen bereits die Einteilung des Schichtbetriebs ab 18. Mai feststehen, heißt es in einem Schreiben des Bildungsministeriums.
Damit soll Eltern ermöglicht werden, ihren Arbeitsalltag vorzuplanen. Bis zum Ferienbeginn soll also festgelegt sein, welche Kinder wann Unterricht haben. Die Klassen werden dafür grundsätzlich in zwei gleich große Gruppen geteilt. Vorschlag des Ministeriums: Von Montag bis Mittwoch hat die eine Gruppe Unterricht, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Es sind aber auch andere Varianten schulautonom erlaubt (Wechsel täglich oder alle zwei Tage bzw. wöchentlich).
Die Gruppe, die nicht an der Schule ist, absolviert „Hausübungstage“ mit Aufgaben - grundsätzlich daheim, bei Bedarf wird aber auch an der Schule weiter eine Betreuung bereitgestellt. Ausgenommen sind Kleinschulen, in denen die Klassengröße oft auch ohne Teilung sehr klein ist - sie sollen ohne Gruppenwechsel drei Tage Präsenzunterricht anbieten und anschließend zwei „Hausübungstage“ einschieben. Auch hier ist eine andere Staffelung möglich.
An den restlichen Schulen muss die Schichteinteilung erst am 8. Mai stehen. Für sie beginnt der Unterricht erst am 3. Juni.
Für alle Schulen gilt: Wenn Eltern ihre Kinder aus Sorge um deren oder die eigene Gesundheit nicht an die Schule zurückkehren lassen wollen, gelten sie (wie im Krankheitsfall) als entschuldigt. Dafür braucht es kein ärztliches Attest, lediglich eine Mitteilung an die Schulleitung bzw. den Klassenvorstand. Allerdings muss der Lernstoff dann auf andere Weise bearbeitet werden - etwa durch Übungen daheim.