Coronakrise

Die Tourismusverbände hängen bei Kurzarbeit weiter in der Luft

Die Tiroler Tourismusverbände fühlen sich beim Thema Kurzarbeit von Bund und AMS verschaukelt.
© TVB Stubai

Nur ein Bruchteil der rund 780 für die Kurzarbeit angemeldeten TVB-Mitarbeiter dürfte vom AMS auch genehmigt werden. Das Unverständnis wächst.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck – Fix ist, dass eine generelle Kurzarbeit für Mitarbeiter der Tourismusverbände (TVB) nicht erlaubt wird. Das hat das AMS Anfang dieser Woche klargestellt. Vielmehr soll sich der Anteil an jenem Prozentsatz orientieren, in welchem Ausmaß jeder einzelne Verband Einnahmen „eigenwirtschaftlich“ lukriert. Einnahmen aus der Tourismus- und Aufenthaltsabgabe zählen jedenfalls nicht dazu. Auch das wurde dieser Tage klargestellt.

Ursprünglich war alles abgestimmt. Es kann nicht sein, dass wir durch den Rost fallen.
Franz Theurl (Obmann TVB Osttirol)

Wie berichtet, haben die Tiroler TVB rund 780 Mitarbeiter für die Kurzarbeit angemeldet. Und das auch erst nach Aufforderung des Landes und Interventionen beim Bund. Denn Körperschaften öffentlichen Rechts sind eigentlich von der Kurzarbeit ausgenommen. Die Einschränkung auf die „Eigenerwirtschaftung“ und „Teilnahme am Wirtschaftsleben“ ist nun der offensichtliche Pferdefuß, mit dem die Verbände nicht gerechnet haben.

Die Tourismusabteilung des Landes hat die Budgetzahlen der TVB auf diese Bestimmungen hin durchforstet und die Ergebnisse den einzelnen TVB zur Verfügung gestellt. Wie viele der Gemeldeten nun tatsächlich in Kurzarbeit gehen könnten, kann aber auch Vorstand Gerhard Föger nicht sagen: „Der Ball liegt beim AMS.“ Föger schätzt, dass „nur ein sehr geringer Anteil übrig bleiben wird“.

Fögers Einschätzung teilt Hans Entner zur Gänze. „Nur wenige der 780 Mitarbeiter werden in die Kurzarbeit fallen“, befürchtet der Obmann des Verbandes der Tiroler Tourismusverbände (VVT). Sauer stößt ihm insbesondere auf, dass die Kurtaxe nicht unter eigenerwirtschaftete Einnahmen falle: „Die TVB sind systemrelevant. Wir stehen zu 100 Prozent im Wirtschaftsleben.“ Entner schüttelt auch als Vorstand des TVB Achensee den Kopf. Das Freizeitzentrum Atoll-Achensee – eine Tochterfirma von Gemeinde und TVB – ist bereits in Kurzarbeit. Einen Corona-Überbrückungskredit hätten aber bereits zwei Banken abgelehnt – mit dem Verweis, dass die GmbH eben in Besitz zweier Körperschaften öffentlichen Rechts stehe.

Da wird nur ein sehr geringer Anteil übrig bleiben. Der Ball liegt beim AMS.
Gerhard Föger (Vorstand Abteilung Tourismus)

AMS-Tirol-Chef Anton Kern bestätigt, dass man Anfang der Woche alle TVB über die Rechtslage informiert habe. Nun warte man auf die dahingehend korrigierten Meldungen und Zahlen. Zu einzelnen Prüfergebnisse könne er „noch gar nichts sagen“.

Klare Worte findet indes der Osttiroler TVB-Obmann Franz Theurl. Sein Verband hat 30 Leute zur Kurzarbeit angemeldet. „Alles war ursprünglich zwischen dem Land und dem AMS abgestimmt – und jetzt legt man in Wien das anders aus“, verwahrt sich Theurl dagegen, dass die TVB „durch den Rost fallen“. Vergleiche, wie sie in Wien z. B. mit Bundestheatern angestellt würden, hinken, so Theurl.

Im Tourismusverband Innsbruck schätzt man, dass durch die neuen Regelungen nur 15 der 60 angemeldeten Mitarbeiter in Kurzarbeit werden gehen dürfen. Diese „Abänderung ist sehr unerfreulich“, sagt Geschäftsführerin Karin Seiler.

Tirolweit heißt es, dass einzelne TVB nun vom Kurzarbeitsmodell abrücken könnten. Dass LH Günther Platter (VP) Hilfe versprochen habe, wird indes positiv registriert. Noch hofft man auf die Verhandlungen, die auf politischer Ebene laufen – insbesondere mit dem Arbeitsministerium. „Wenn es aber doch so kommt wie angekündigt, wird es nicht ohne Kündigungen funktionieren – trotz aller Bemühungen des Landes“, ist Entner sicher.

Arbeitslosengeld für Mitarbeiter im Tourismus soll steigen

Mit gleich zwei Dringlichkeitsanträgen im Mai-Landtag wollen die NEOS dem Tourismus auf die Beine helfen. Geht es nach NEOS-Landeschef Dominik Oberhofer, soll das Land all jenen Mitarbeitern im Tourismus, die derzeit ohne Arbeit sind, das Arbeitslosengeld um 25 Prozent für die Dauer der saisonbezogenen Arbeitslosigkeit (Juni bis August) aufstocken. Pinke Bedingung: die Tätigkeit im Tourismus muss mindestens seit einem Jahr bestehen, zudem benötige es eine Wiedereinstellungsgarantie des jeweiligen Betriebs. „Damit wirken wir der Abwanderung von Fachkräften entgegen“, so Oberhofer.

Weiters solle das Land, so die NEOS – die TT berichtete –, den Beherbergungsbetrieben einen verlorenen Zuschuss in der Höhe von fünf Prozent des Umsatzes aus den Sommermonaten des Vorjahres zur Verfügung stellen. Voraussetzung: Diese Betriebe hätten dann heuer im Sommer geschlossen zu halten.

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