Corona-Krise

Besichtigung der Wohnung ist unter Auflagen wieder möglich

Wer umziehen will, muss neue Regeln beachten. Mindestabstand und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sind dabei notwendig.
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Die Lockerungsverordnung, die seit 1. Mai gilt, regelt auch das Suchen von Immobilien. Bei virtuellen Besichtigungen gibt es unterdessen keinen Boom.

Wien, Innsbruck – Der Handschlag nach dem abgeschlossenen Geschäft wird weiterhin entfallen – ihre Arbeit können die Immobilienmakler seit 1. Mai jedoch wieder ausüben. „Besichtigungen von Immobilien sind wieder möglich“, sagt Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher der Immobilienmakler in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Auch die Geschäftsräumlichkeiten können für Kundenkontakte wieder geöffnet werden. Natürlich unter Auflagen.

Die Covid-19-Lockerungsverordnung für Dienstleistungsunternehmen sieht in den Geschäften – und bei Maklern auch bei Besichtigungen – mehrere Schutzmaßnahmen vor: So muss zu den Kunden ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und bei den Mitarbeitern der Makler-Büros muss der Mund-Nasen-Schutz bei Kundenkontakt zum Einsatz kommen. Soll ein noch bewohntes Objekt besichtigt werden, braucht es die Zustimmung des Noch-Mieters.

„Denn wenn die ganze Familie daheim ist, allenfalls auch mit den Kindern, ist es schon ein Risiko, eine Besichtigung zu machen.“ Außerdem soll der Kontakt zwischen den Kunden vermieden werden. „Mit dieser Regelung zum Schutz der Kunden und zum Schutz der Makler können wir gut leben“, meint der Innsbrucker Makler Wimmer.

In den vergangenen Wochen, als zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona­virus strenge Ausgangsregeln und Betretungsverbote galten, haben Wohnungsbesichtigungen zwar stattgefunden, berichtet Wimmer, aber „Besichtigungen waren nur dort möglich, wo es freie Liegenschaften gab, und es musste sich um ein dringendes Wohnbedürfnis handeln“. Auch die Übergaben der Immobilien – wie etwa die Vertragsunterzeichnung oder die Schlüsselübergabe – geschahen unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Das schlug sich in der Zahl der Abschlüsse nieder. „Man hat das ein oder andere machen können, aber es war wesentlich weniger“, erzählt Wimmer. Ab März gingen die Anfragen zurück, bei einigen tausend Neukunden im Jahr rechnet der Berufsgruppensprecher „im Schnitt mit 30 Prozent minus“. Und das werde sich auch nicht so schnell ändern.

Die Kunden sind derzeit selbst in einer unsicheren Situation.
Arno Wimmer, Berufsgruppensprecher Immobilienmakler

„Die Kunden sind derzeit selbst in einer unsicheren Situation und wissen nicht, was mit ihrem Arbeitsplatz passiert.“ Auch die Banken seien vorsichtig bei der Finanzierung von Wohnbaukrediten. Wie sich Job-Unsicherheit und damit das Zuwarten bei Umzügen oder Immobilienkäufen niederschlagen, werde man frühestens ab Juni sehen, schätzt Wimmer.

Seit Beginn der Coronavirus-Krise bieten Immobilienmakler vermehrt virtuelle Wohnungsbesichtigungen an. Einen nachhaltigen Siegeszug dieser Videos erkennt der Interessenvertreter von österreichweit rund 10.100 Immobilientreuhändern jedoch nicht. Wimmer: „Da vergisst man den emotionalen Moment des Wohnungskaufs, das ist eine Lebensentscheidung.“ Virtuelle Besichtigungen könnten aber eine Hilfe für den Kunden sein, der Wohnungen vorab selektieren will, „dann kann er sie real besichtigen“. (ritz)

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