Prozess

Irreführende Werbung: kitzVenture verklagt Anwälte

2017 strafte die Finanzmarktaufsicht kitzVenture wegen irreführender Werbung ab.
© Miriam Hotter

Morgen Donnerstag startet der Prozess der Investmentgesellschaft kitzVenture gegen die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei Greiter, Pegger, Kofler & Partner.

Innsbruck – Morgen Donnerstag startet der Prozess der Investmentgesellschaft kitzVenture gegen die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei Greiter, Pegger, Kofler & Partner. Der Vorwurf seitens kitzVentur­e: Die Beratung im Zuge der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 sei fehlerhaft gewesen. Die Investmentgesellschaft fordert daher 557.840,51 Eur­o nebst Zinsen und Prozess­kosten. „Wir haben uns auf eine Rechtsanwaltskanzlei verlassen, die hier in Westösterreich als eine der renommiertesten Kanzleien für Wirtschaftsangelegenheiten gilt“, so kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock in einer Aussendung.

Rechtsanwalt Stefan Kofler von Greiter, Pegger, Kofler & Partner kontert: „Von unserer Kanzlei wurde die Klagebeantwortung erstattet und dargelegt, dass die Klagsbehauptungen unrichtig sind und keinerlei Haftung unserer Kanzlei vorliegt. Eine Reaktion von kitzVenture auf diese Ausführungen ist nicht erfolgt. Der Klagsvertreter von kitzVenture hat mittlerweile die Zurücklegung seines Mandates bekannt gegeben. Beim Termin am 4. Juni 2020 wird das Prozessprogramm festgelegt.“

Wie berichtet, hatte kitzVenture 2016 begonnen, bei Anlegern Geld in Form von Nachrangdarlehen für Investments in Start-ups einzusammeln, und versprach 9,75 Prozent Zinsen im Jahr. Dafür hatte kitzVenture einen Kapitalmarktprospekt aufgelegt. 2017 strafte die Finanzmarktaufsicht kitzVenture wegen irreführender Werbung ab. Auch der VKI ging erfolgreich gegen die Werbung von kitzVenture vor. (TT, ft)

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