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Tauben am Balkon: Nachbarn sorgen sich um Gesundheit

Tauben in der Stadt: für die meisten Bewohner unliebsame, ungebetene Gäste.
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Wenn der Balkon der unbewohnten Wohnung nebenan zum Taubenkobel wird: was gegen die ungebetenen Gäste hilft und wo „Eierdiebe“ gebraucht werden.

Von Michaela S. Paulmichl

Innsbruck –„Und was, wenn die Tauben wiederkommen? Schließlich sollen sie ihre Brutplätze ein Leben lang behalten!“ Im Herbst vergangenen Jahres beschäftigte sich das Ombudsteam mit den Bedenken eines Innsbruckers. Auf dem Balkon der leerstehenden Wohnung seines Nachbarn hatten sich nistende Tauben niedergelassen, Boden und Simse der Fenster waren entsprechend verdreckt. Die Bewohner machten sich Sorgen um ihre Gesundheit. Dann schritt auf Intervention von Wohnrechtsexperte Klaus Lugger die Hausverwaltung ein und machte den Eigentümer ausfindig, der den Balkon reinigen ließ.

Doch der Innsbrucker sollte mit seiner Befürchtung Recht behalten, nur wenige Monate später waren die Tauben wieder da. Er selbst hatte inzwischen ein Netz anbringen lassen, damit die Tiere zumindest nicht mehr in seine eigene Wohnung fliegen konnten. Was einige Male vorgekommen ist. „Kostenpunkt immerhin 504 Euro“, wie er meint. Erst als nach mehrmaligem Drängen schließlich überraschend dann doch auch der Nachbarbalkon mit einem Abwehrnetz verhängt wurde, hatte die Taubenzucht ein Ende. „Aber das allgemeine Taubenproblem in der Gegend bleibt natürlich bestehen“, bleibt der Innsbrucker weiterhin skeptisch.

Laut Innsbrucker Immobiliengesellschaft der Stadt (IIG), die insgesamt rund 6000 Mietwohnungen verwaltet, gibt es in Innsbruck mehrere Siedlungen, in denen vermehrt Tauben auftreten – im Bereich Innenstadt, in Teilen der Höttinger Au und im Olympischen Dorf. Seit der Eröffnung eines Taubenhauses, in dem die Eier der brütenden Tiere gegen Gips-Imitate ausgetauscht werden, hat sich aber zumindest dort die Situation deutlich verbessert, sagt Bernhard Matt, bei der IIG Leiter des Geschäftsbereichs Objektmanagement. Immer wieder wurde deshalb auch der Ruf laut, mehrere dieser Taubenhäuser zu errichten.

In Innsbruck ist laut Stadtrecht das Ausstreuen von Futter für Haustauben auf öffentlichen Plätzen, Straßen und in Anlagen verboten. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von 360 Euro rechnen.