Kitzventure-Klage gegen einstige Anwälte holperte
Auf 557.840 Euro verklagte die Kitzbüheler Firma Kitzventure Ex-Anwälte wegen Falschberatung. Mit der neuen Kanzlei lief’s gestern nicht besser.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck – Ob Investments, Namensrechte oder Schutzmasken – die Kitzbüheler Firma Kitzventure befindet sich öfter in den Schlagzeilen, als ihr wohl lieb ist. Nachdem sein Vorgänger nach Verfahren mit Finanzmarktaufsicht und VKI wegen irreführender Werbung für Investmentprodukte (9,75 Prozent Zinsen) ausgeschieden ist, wähnt sich Kitzventure-Geschäftsführer Patrick Landrock aber zu Unrecht im Visier von Konsumentenschützern und Justiz. Und fühlt sich im Skandal um als irreführend abgestrafte Investmentwerbung selbst als Opfer der früheren Kitzventure-Anwälte. So wirft Landrock der Innsbrucker Kanzlei Greiter, Pegger und Partner schlicht Falschberatung zu den Investmentprodukten und bei Erstellung des Kapitalmarktprospekts vor. Ein Schaden von 557.840 Euro soll Kitzventure dadurch entstanden sein, wie die am Landesgericht eingebrachte Klage relativ undifferenziert darlegt.
Vor Richter Klemens Eppacher ließ sich Landrock gestern von einer Wiener Wirtschaftskanzlei vertreten. Deren Anwalt brachte dann zur Überraschung von Richter Eppacher gänzlich Neues vor: „Korrekte Aufklärung, kein Investmentmodell, kein Schaden!“ So lange, bis das Gericht die Notbremse zog und feststellte, dass man derartige Neuigkeiten seit März hätte schriftlich einbringen können. Gänzlich fehlten im Vortrag dafür weitere Aufschlüsselungen zur ursprünglichen Klage – wie man beispielsweise auf sechsstellige Einzelbeträge überhaupt kommt. Der Wiener Anwalt entschuldigte den konfusen Auftritt mit der Corona-Krise: „Herr Rat! Es war eine harte Zeit.“ Richter Eppacher zum Anwalt: „Es sind für uns alle harte Zeiten, aber ich bin halt vorbereitet!“ Auch das Angebot des Anwalts, Schriftsätze gleich vorzulegen, fruchtete nicht: „Haben Sie denn nicht registriert, dass dieses Verfahren digital abläuft? Sie strapazieren unsere Nerven.“
Kein Verfahrensauftakt nach Wunsch: „Schämen Sie sich eigentlich nicht, welchen Schaden Sie angerichtet haben? Schweinerei!“, rief Landrock – vor Verwarnung – in Richtung Greiter-Anwalt Stefan Kofler. Dieser verwehrte sich gegen alle Vorwürfe und betonte, dass das beanstandete Prospekt nicht einmal von der Finanzmarktaufsicht bemängelt wurde. Kitzventure habe die darauf folgende „rechtswidrige und irreführende Werbung“ selbst zu verantworten. Dazu stellte RA Kofler fest, dass alles, was der Kollege gerade neu vortrug, wohl mittlerweile verjährt sei. Dies prüft nun Richter Eppacher – und gab Kitzventure eine allerletzte Frist von drei Wochen für Verbesserungen.