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Kitzbühler Seilbahnstreit: Bahn-Klage birgt EU-weiten Zündstoff

Seit zwei Jahren prozessieren die Kitzbüheler Bergbahnen gegen Großaktionär Meleda um die Personen hinter der Liechtensteiner Gesellschaft.
© Thomas Böhm

Der Rechtsstreit der Bergbahnen Kitzbühel um die Offenlegung der Eigentümer des Großaktionärs Meleda geht vor ein europäisches Höchstgericht. Sein Urteil könnte die Geldwäscherichtlinie untergraben, glaubt ein Anwalt.

Von Max Strozzi

Kitzbühel – Seit Mitte 2018 tobt zwischen den Bergbahnen Kitzbühel und ihrem Großaktionär „Meleda Anstalt“ mit Sitz im verschwiegenen Steuerparadies Liechtenstein ein Rechtsstreit. Denn die Bergbahnen wären eigentlich seit zwei Jahren gesetzlich dazu verpflichtet, die tatsächlichen Meleda-Eigentümer offenzulegen und die hinter Meleda stehenden Personen in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzutragen. Doch Meleda weigert sich beharrlich, ihre tatsächlichen Besitzer bekannt zu geben – vertreten wird die Anstalt entweder von dem Vorarlberger Anwalt Stefan Mätzler oder vom ehemaligen Kitzbüheler Bürgermeister Horst Wendling.

Hintergrund der Causa ist die EU-Geldwäscherichtlinie und das dazugehörige österreichische Gesetz mit dem sperrigen Titel „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“, kurz WiEReG. Es soll sicherstellen, dass Firmen mit offenen Karten spielen und die wahren Eigentümer von Unternehmen sich nicht hinter Konstrukten in Steuerparadiesen verstecken können, sondern in einem Register eingetragen und damit sichtbar werden.

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