Streit um Millionenerbe für Pflegerin: Bedingte Haft für Rechtsanwalt
Vor vier Jahren wurde eine Innsbrucker Altenpflegerin zur Millionärin. Zumindstest vorübergehend. Ein Verfahren wegen betrügerischer Krida endete mit vier Schuldsprüchen.
Innsbruck – Vor vier Jahren wurde eine Innsbrucker Altenpflegerin zur Millionärin. Zumindstest vorübergehend – ihr Patient hat die heute 47-Jährige kurz vor seinem Tod als Erbin von 1,5 Millionen Euro eingesetzt. Der Auftakt für einen jahrelangen Rechtsstreit mit den Südtiroler Verwandten des Verstorbenen. Und der führte zu einem Strafprozess, der am Freitag am Innsbrucker Landesgericht über die Bühne ging. Die vermeintliche Millionenerbin, ihr Anwalt und ihre beiden Söhne wurden wegen betrügerischer Krida verurteilt (nicht rechtskräftig).
Vor vier Jahren sah die Welt der Altenpflegerin noch rosiger aus: Ein Notar erkannte das Testament an, die Frau erhielt Zugriff auf die 1,5 Millionen. Auch der Vorwurf der Testamentsfälschung war bald vom Tisch – ein Gutachter kam bei der Schriftanalyse zum Schluss, dass das Testamant mit der Überschrift „Mein letzter Wille“ tatsächlich vom Verstorbenen verfasst worden war. Für die Pflegerin der Startschuss zu einem Leben in Saus und Braus. Die zweifache Mutter investierte das Geld unter anderem in Pferdewetten und „unverhältnismäßig häufige Urlaube“, wie der Richter bei der Verhandlung am Freitag anmerkte.
Die Südtiroler Hinterbliebenen gaben sich allerdings nicht geschlagen. Sie klagten das Erbe ein und erwirkten eine einstweilige Verfügung. Damit war der Pflegerin der Zugriff zum Erbe vorerst verwehrt – das verbliebene Geld floss auf das Treuhandkonto ihres Anwalts.
Den Rechtsstreit um das Erbe konnten die Südtiroler Verwandten des Verstorbenen letztendlich für sich entscheiden. Aber schon 18 Monate zuvor hat der Anwalt das Geld auf dem Treuhandkonto an die Pflegerin ausbezahlt. Über 100.000 Euro erhielt die Innsbruckerin, 144.000 Euro des Erbes kassierte der Advokat als Pauschalhonorar. Außerdem schenkte die Innsbruckerin den beiden Söhnen ihre Eigentumswohnung. Um das letztendlich den Südtirolern zugesprochene Erbe zu schmälern, warf die Staatsanwältin den Beschuldigten vor.
Die Pflegerin bekannte sich als einzige Angeklagte schuldig: Sie wurde zu 20 Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem erklärte das Gericht 91.000 Euro für verfallen. Ihre beiden Söhne erhielten Geldstrafen von 8160 bzw. 5760 Euro (die Hälfte bedingt). Am schlimmsten erwischte es den Anwalt: ein halbes Jahr bedingte Haft und 77.760 Euro Geldstrafe. Außerdem muss er einem Südtiroler Erben 15.000 Euro überweisen. Dazu kommt eine Geldbuße für dessen Anwaltskanzlei-Gesellschaft von 50.000 Euro (die Hälfte bedingt) und weitere 15.000 Euro für den Hinterbliebenen. (tom)