Bankberater bekannte sich in Mordprozess in NÖ schuldig

Weil er im September des Vorjahres eine 86-jährige Kundin mit einer Frischhaltefolie erstickt haben soll, ist ein 62 Jahre alter Bankberater am Dienstag vor dem Landesgericht Wiener Neustadt gestanden. Dem Juristen wurde Mord angelastet, er bekannte sich schuldig. Seine Verteidigerin sprach von einer Affekt-Tat. Ein Urteil in der zweitägigen Geschworenenverhandlung wird für den 28. Juli erwartet.

Der österreichische Staatsbürger hatte über Jahrzehnte hinweg das Vermögen der Seniorin in Höhe von rund 700.000 Euro veranlagt. Als die 86-Jährige im Vorjahr eine Transferierung und Zusammenlegung ihrer Wiener Bankkonten auf ein Geldinstitut in ihrer Nähe wünschte, wurde es für den Beschuldigten eng. Der Grund: Der Berater hatte die betagte Frau laut Anklage jahrelang über ihre Geldgeschäfte falsch informiert und ihr entstandene Spekulationsverluste bewusst verschwiegen.

Er habe Angst um seinen Ruf in der Finanzwelt gehabt, begründete der 62-Jährige im Rahmen der Geschworenenverhandlung die Nicht-Information seiner Kundin. Anstatt zu beichten, legte er der betagten Frau falsche Zahlen und Dokumente vor. „Ich habe immer gehofft, irgendwie wird‘s schon gehen“, sagte der Banker. Astrid Wagner, die den Mann gemeinsam mit Wolfgang Blaschitz vertritt, sprach in ihrem Eröffnungsvortrag von einer Lebenslüge ihres Mandanten, die aufgestaute Frustrationen und Ängste ausgelöst hätte.

Zur Verschleierung des Vermögens-Minus soll der Banker einen Tötungsplan geschmiedet haben, den er aber bei mehreren Treffen zunächst nicht umsetzte - bis zum 16. September. An diesem Tag suchte der Angeklagte die 86-Jährige auf und eröffnete ihr die massiven Verluste, die er mit den Geschäften verursacht hatte. Die Pensionistin reagierte erbost.

Es entwickelte sich ein Streit, in dessen Rahmen der Jurist mit einer mit Münzen gefüllten Socke zehnmal mit voller Wucht gegen den Kopf der Frau schlug - just in dem Moment, als ein Nachbar an der Haustür klopfte. Mit einer mitgebrachten Frischhaltefolie versuchte der Beschuldigte daraufhin, die 86-Jährige zu ersticken. Die Seniorin wehrte sich so heftig, dass er schlussendlich erst durch festes Zudrücken von Nase und Mund mit seinen Händen den Tod hervorrief. In Bezug auf die Tatausführung offenbarte der Angeklagte gröbere Erinnerungslücken und berichtetet im Wesentlichen nur davon, dass nach der Attacke Stille geherrscht habe. Unmittelbar darauf seien bereits zuvor gehegte Selbstmordgedanken in ihm hochgekommen.

Durch das Wohnzimmerfenster ergriff der Mann die Flucht. Er sprang auf der Südautobahn (A2) vor einen Lkw, den Zusammenstoß überlebte der Beschuldigte schwer verletzt.

Die Geschworenenverhandlung wurde am Nachmittag fortgesetzt. Auf dem Programm standen die Befragungen mehrerer Zeugen.