Maskenpflicht auch bei Pflegeheim- und Krankenhausbesuch
Die am Dienstag präsentierte Verschärfung der Maskenpflicht, die ab Freitag in Kraft tritt, ist nun offiziell verordnet. Sie gilt nicht nur wie von der Regierung bereits angekündigt im Lebensmittelhandel, bei Bank- und Postbesuchen, sondern auch für Besucher von Gesundheitseinrichtungen: In Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten müssen diese künftig einen Nasen-Mund-Schutz tragen.
Das geht aus der Adaptierung der „COVID-19-Lockerungsverordnung“ von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hervor, die am späten Mittwochabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Maskenpflicht für Besucher gilt für alle Orte, „an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden“, heißt es in der Vorordnung.
Eine derartige Maskenpflicht hat es in dieser generellen Form noch nicht gegeben. Bisher hatten die jeweiligen Betreiber laut der „Lockerungsverordnung“ lediglich „durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren“. In vielen Pflegeheimen und sonstigen Gesundheitseinrichtungen war freilich schon bisher ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, was durch die jeweiligen Betreiber selbst entschieden wurde. Auch wurden teils weitere Maßnahmen (wie etwa Fiebermessen beim Eingang) vorgenommen.
Wie angekündigt ist auch beim Betreten des Kundenbereichs im Lebensmitteleinzelhandel, von Banken und der Post (einschließlich der Postpartner) ab Freitag wieder eine Maske zu tragen. Auch Tankstellenshops sind davon betroffen. Weiterhin gilt dies auch für Apotheken. Ebenso aufrecht bleibt die Bestimmung, wonach in öffentlichen Verkehrsmitteln Masken getragen werden müssen.
Die Verpflichtung gilt sowohl für die Kunden wie auch die Betreiber und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen - „sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet“.
Noch nicht veröffentlicht wurde bisher die Verordnung zu den von der Regierung ebenfalls schon angekündigten Verschärfungen der Reisebestimmungen, diese wird im Laufe des Donnerstag erwartet. Laut Regierungs-Plänen soll die Einreise aus Coronavirus-Risikogebieten ab Freitag nur noch mit negativem PCR-Test erlaubt sein.
Kritik am Vorgehen der Regierung kommt von NEOS. „Die Regierung hat eine Woche Ankündigungen, vier Regierungsmitglieder und eine Unzahl an verschobenen Pressekonferenzen gebraucht, um die Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Post zu verkünden“, so NEOS-Klubobman Nikolaus Scherak. „Die Verordnung dazu kam dann gestern gegen Mitternacht und enthielt überraschend auch Bäckereien und Tankstellen“, verwies er auf den Passus, wonach nicht nur Supermärkte, sondern generell der Kundenbereich des Lebensmitteleinzelhandels umfasst ist („einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln“, wie es in der Verordnung heißt).
„Es ist absolut kein Wunder, wenn sich Menschen nicht mehr auskennen, was wann, wo und wie gilt“, so Scherak. „Offenbar hat die Regierung aus dem Desaster der letzten COVID-Verordnung nichts gelernt. Erst gestern wurde jene COVID-Verordnung vom VfGH als gesetzwidrig aufgehoben, aufgrund derer tausende Bürgerinnen und Bürger bestraft wurden, obwohl sie nichts Verbotenes getan haben.“ Seine Fraktion fordere daher, „dass bei derart einschneidenden Verordnungen“ in Zukunft eine Begutachtung geben soll, „damit legistische Fehler beseitigt werden können, bevor die Verordnung in Kraft tritt“.