Steigende CoV-Zahlen für Anschober kein Grund zum Alarmismus

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist in Österreich bis Freitagvormittag im Tagesvergleich um 115 Fälle gestiegen. Das sei zum dritten Mal in dieser Woche dreistellig, aber deutlich weniger als die am Donnerstag gemeldeten 170 neuen Fälle, betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Der Anstieg sei „kein Grund für einen Alarmismus“.

Er wolle nun wieder ein allgemeines, wöchentliches Update über die Corona-Situation liefern, kündigte Anschober an. „Die Zahlen entwickeln sich etwas nach oben international“, in Österreich ist der Anstieg „stabiler“, betonte er. „Insgesamt erfüllt uns diese Entwicklung natürlich mit Sorge.“ Das sei „tatsächlich eine sehr, sehr dramatische Situation für die Weltgemeinschaft“, sagte Anschober.

Neben den 115 Neuinfektionen wurden in Österreich innerhalb der vergangenen 24 Stunden 99 Genesungen gemeldet. Am Freitagvormittag gab es 103 Covid-19-Patienten in Spitalsbehandlung, ein Plus von einer Person. 17 Erkrankte waren auf Intensivstationen, auch dort sei eine leichte Zunahme zu erkennen, sagte Anschober. Die Zahl der an den Folgen des Coronavirus verstorben Menschen ist seit einer Woche bei 711 Opfern stabil.

Die Strategie in Österreich stützt sich unter anderem auf Tests. Bisher wurden laut Anschober 883.000 Testungen durchgeführt, aktuell hob er „starke“ Umfeld-Testungen und Screeningprogramme hervor. Außerdem kündigte der Gesundheitsminister „konsequentes Handeln“ bei der Einreise aus Risikogebieten an, wo am Freitagnachmittag die entsprechende Verordnung veröffentlicht werden soll. Als dritten Punkt nannte Anschober die seit Mitternacht geltende Ausweitung der Maskenpflicht. „Meine Bitte, mein Appell ist, dass wir uns in dieser Situation wieder alle gemeinsam ganz stark auf die Abwehr der Pandemie konzentrieren“, richtete er der Bevölkerung aus.

Angesichts der von der Wiener Polizei ausgesetzten Anzeigen und Organstrafmandate bezüglich der Corona-Beschränkungen gebe es „keinen Grund, die Strafen infrage zu stellen“, sagte Gesundheitsminister Anschober am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Doch auch in Anschobers Heimatbundesland Oberösterreich wird nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht mehr gestraft.

Anschober betonte, dass es bei der Exekutive nur um den Vollzug gehe. In den kommenden Tagen werde zur Klärung das Gespräch mit dem Innenministerium gesucht. Nach der Aufhebung des größten Teils der Corona-Ausgangsbeschränkungen durch den VfGH müsse zudem geklärt werden, wie mit den Strafen umgegangen wird, die schon umgesetzt worden sind. Nicht die Strafen an sich seien wichtig, sondern das Bewusstsein in der Bevölkerung.

Die Wiener Polizei hat am Donnerstag diese Vorgehensweise der Aussetzung hinsichtlich der Corona-Bestimmungen damit begründet, dass man keine rechtswidrigen Anzeigen legen wolle, um so „Rechtssicherheit für die Bürger zu gewährleisten“, hieß es diesbezüglich. In Oberösterreich wird das ähnlich gesehen. Die Polizei hebt dort derzeit keine Corona-Strafen mehr ein, teilte die Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage mit. Weder würden Organstrafmandate ausgestellt noch erstatte man Anzeige bei den Gesundheitsbehörden, wenn sich jemand nicht an die Corona-Regeln hält.

In Tirol gibt es bezüglich der Corona-Regeln vorerst keine Änderung der Vorgangsweise, das heißt es wird im Falle des Falles nach wie vor gestraft. Dies sagte ein Polizeisprecher zur APA. Es habe auch bis dato keine gegenteilige Anordnung der Gesundheitsbehörde gegeben, die in erster Linie zuständig sei.

Die Exekutive befinde sich aber in laufenden Gesprächen mit der Behörde. Zudem betonte der Sprecher, dass man die Menschen bei Fehlverhalten vor allem auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweise und sie ermahne. Zu Anzeigen bzw. Organmandaten komme es vor allem bei wiederholtem Zuwiderhandeln.

Auch im Burgenland gibt es nach dem am Mittwoch veröffentlichten VfGH-Entscheid noch keine neue Regelung, wie mit Verstößen gegen Corona-Regeln umgegangen wird. Es gebe noch keine Anweisung, man befinde sich aktuell in der Abklärung, teilte der Koordinationsstab Coronavirus auf APA-Anfrage mit. Die Polizei gehe bei Kontrollen, Anzeigen und Organmandaten vorerst wie bisher vor, so die Landespolizeidirektion Burgenland.

Der bei Organstrafverfügungen fällige Betrag ist in einer im April ergangenen Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt. Für das Nicht-Tragen des Mund-Nasen-Schutzes werden demnach 25 Euro fällig, für andere Vergehen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz (etwa bezüglich Betretungsverbote) 50 Euro. Kommt es zu einer Anzeige, kann die Strafe bis zu 3.600 Euro betragen (für Betriebsstätteninhaber sogar 30.000 Euro).

Verwaltungsübertretungen nach dem Epidemiegesetz, hier fallen etwa Abstandsregeln darunter, kosten laut Verordnung als Organstrafverfügung generell 50 Euro. Bei Anzeigen können es bis zu 1.450 Euro sein, bei Vergehen etwa gegen Meldepflichten 2.180 Euro.