Bezirk Imst

WWF lässt bei Kraftwerk Tumpen noch nicht locker

An der Ötztaler Ache ist das Kraftwerk Tumpen-Habichen geplant. Umweltorganisationen laufen seit Jahren dagegen Sturm.
© Thomas Boehm / TT

Das Landesverwaltungsgericht hat Beschwerde gegen Naturschutzbescheid für Kraftwerk Tumpen-Habichen abgelehnt. Der WWF beantragt jetzt außerordentliche Revision.

Innsbruck – Die Umweltorganisation WWF lässt den Naturschutzbescheid für das seit Jahren von ihr bekämpfte Kraftwerk Tumpen-Habichen an der Ötztaler Ache nicht auf sich beruhen. Im Juni hat das Landesverwaltungsgericht den Bescheid wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses bestätigt und die Beschwerde dagegen zurückgewiesen. In Anbetracht des beträchtlichen Beitrags des Kraftwerks zur Energiewende könne kein Zweifel bestehen, „dass die vorübergehende Übersiedlung des Apollofalters und der Mauereidechse in Ersatzhabitate und der mögliche Verlust einzelner Individuen dieser Arten deutlich überwogen wird“, heißt es.

In der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof machen jetzt WWF und Ökobüro vor allem inhaltliche Mängel geltend. So widerspreche der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung – trotz entsprechendem Antrag der Revisionswerber – dem Unionsrecht. Außerdem sei eine Einschränkung des Zuganges zu Gerichten für anerkannte Umweltorganisationen als Teil der betroffenen Öffentlichkeit unionsrechtlich nicht zulässig. Kritik wird auch an der Interessenabwägung geübt.

Zum Ausbau der Wasserkraft in Österreich im Allgemeinen und dem Ausbau des Kraftwerks Schwarz in Osttirol, das Anlass für eine Beschwerde des WWF bei der EU-Kommission in Brüssel ist, nahm jetzt Umwelt- und Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) Stellung. Und zwar in einer Anwort auf eine parlamentarische Anfrage von FPÖ-Nationalrat Gerald Hauser.

Der Ausbau der Wasserkraft, erklärt Gewessler, soll unter Beachtung strenger Kriterien in Bezug auf Ökologie und Naturverträglichkeit erfolgen – die Kriterien sind zurzeit noch in Verhandlung und sollen einerseits zum Ziel von einem Wasserkraftzubau von fünf Terawattstunden bis 2030 beitragen sowie „andererseits der Notwendigkeit, unsere Flussjuwele zu erhalten, Rechnung tragen“. Zum Ausbau des Kraftwerks Schwarzach meint die Ministerin: „Wasserkraft ist eine bedeutende Quelle für erneuerbare Energie. Der Ausbau der Wasserkraft unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien ist dementsprechend im Regierungsprogramm vorgesehen.“ Die Beurteilung einzelner Projekte liege aber im Verantwortungsbereich der jeweils zuständigen Behörden. (pn)

TT-ePaper jetzt 1 Monat um € 1,- lesen

Die Zeitung jederzeit digital abrufen, bereits ab 23 Uhr des Vortags.

Verwandte Themen