Operation Aderlass

Neue Anklage: Ex-Rad-Profi Denifl drohen bis zu zehn Jahre Haft

Stefan Denifl soll Gelder in Höhe von 205.000 Euro beiseitegeschafft haben, bei 112.000 Euro blieb es beim Versuch.
© EXPA/ Johann Groder

Das Doping-Verfahren gegen Ex-Rad-Profi Stefan Denifl wurde verschoben – Krida-Anklage in der Höhe von 317.000 Euro steht bevor.

Von Roman Stelzl

Innsbruck – Die Causa Stefan Denifl hätte gestern vor Gericht ihren (vorzeitigen) Schlusspunkt finden sollen. Doch es kam anders. Der Grund: Seit wenigen Tagen hat der 32-jährige Ex-Radprofi eine weitere Anklageschrift wegen betrügerischer Krida auf seinem Tisch liegen, die jedoch noch nicht rechtskräftig ist.

Denifl wird im Zuge seines Dopingverfahrens von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Gelder beiseitegeschafft zu haben, die unrechtmäßig unter Zuhilfenahme von unerlaubten Mitteln verdient wurden. Insgesamt geht es dabei um eine Summe von 317.000 Euro.

„205.000 Euro wurden bereits überwiesen, bei 112.000 blieb es beim Versuch. Der Vorwurf ist, dass Stefan Denifl es beiseitegeschafft hat. Deshalb kam es zu einer weiteren Anklage, die erst rechtskräftig werden muss, sonst kann man nicht verhandeln“, sagte Andreas Stutter, Sprecher des Landesgerichts Innsbruck. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen einem und zehn Jahren Haft. Noch ist unklar, ob Denifl Rechtsmittel gegen die Anklage ausschöpft.

Einen neuen Termin soll es nicht vor Herbstanfang geben, dann wird auch der eigentliche Prozessgegenstand behandelt. Denifl, der von 2014 bis Ende 2018 Blutdoping betrieben haben soll, ist wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs angeklagt. Die Schadenshöhe wurde beim ersten Verhandlungstermin Anfang Februar mit 591.174 Euro beziffert, im Fall einer Verurteilung drohen in diesem Fall bis zu zehn Jahre Haft.

Die erste Verhandlung wurde vertagt, weil Denifls ehemalige Teamchefs aussagen sollten, ob sie sich beim Dopingvergehen als Geschädigte fühlen. „Es ist aber fraglich, ob die Teamchefs wirklich kommen“, merkte Andreas Stutter an. Denifl gestand zwar das Doping, sieht sich aber nicht als Betrüger: „Ich bin kein Verbrecher.“ Es gilt die Unschuldsvermutung.

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