TT-Ombudsmann

Online-Bestellung: Fixe Nachfrist bei verzögerter Lieferung

Ein Tiroler bestellte im Internet. Als die Ware nicht wie vereinbart geliefert wurde, kamen ihm Zweifel.
© Getty Images

Innsbruck – Ein kleines Gerät zum gefahrenlosen Reinigen der Ohren: Ein Tiroler sah die Werbung im Internet und erhoffte sich, nach der Behandlung besser hören zu können. Nur knapp 30 Euro sollte es kosten und rasch geliefert werden. Er bestellte und bezahlte, doch als das Paket nicht wie gewünscht ein paar Tage später eintraf, fragte er nach. Zur Antwort bekam er Lieferversprechungen mit dem Hinweis, dass wegen Corona mit Verzögerungen zu rechnen sei. „Aber ich wurde immer nur auf die FAQ-Seite verwiesen, auf der man zuerst bestätigen sollte, mit Lieferverzögerungen einverstanden zu sein.“ Da bekam er Zweifel, ob er nicht einer Internet-Betrügerei aufgesessen sein könnte. „Ich habe schon so lange gewartet. Ich habe mir gedacht, da kann etwas nicht stimmen.“

Der Internet-Ombudsmann hält grundsätzlich beides für möglich. „Allerdings kommt es wegen der Pandemie tatsächlich in fast allen Bereichen zu Verzögerungen“, sagt Karl Gladt, Projektleiter bei der unabhängigen Streitschlichtungs- und Beratungsstelle rund um das Thema E-Commerce.

Besonders betroffen sind Händler, die auf Lieferungen aus China angewiesen sind, durch den Corona-Cluster im Verteilzentrum der Post hat sich die Situation weiter zugespitzt. Die Erklärung des Lieferanten könnte also durchaus plausibel sein.

Wer ungeduldig wird und nicht mehr warten will, bis sein Paket vielleicht irgendwann doch noch einmal ankommt, sollte versuchen, mit dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu vereinbaren, rät Gladt: „Das könnte etwa bei einer innerhalb von zwei Wochen vereinbarten Lieferung eine weitere Woche sein.“ Klingelt danach immer noch nicht der Postbote, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.

Wurde die Ware zum Beispiel über Klarna oder Paypal bezahlt, kann man sich auch an einen dieser Dienstleister wenden, der dann als Mittelsmann ins Spiel kommt. „Durch die Käuferschutzrichtlinien gibt es hier klare Regelungen zur Konfliktlösung.“ Möglich ist aber auch, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, den Kaufpreis zurückzuerstatten, und deshalb versucht, die Sache in die Länge zu ziehen.

Der Tiroler hat sein Päckchen inzwischen bekommen. Den Ratschlag, beim nächsten Mal im heimischen Handel zu kaufen, hat er angenommen, „aber bei uns ist so etwas leider nicht erhältlich“. Bleibt nur noch zu hoffen, dass die erhoffte Wirkung auch wirklich eintritt. (ms)

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