Innsbruck Land

Streit in Neustift: Novelle für Agrargesetz soll Unvereinbarkeit regeln

Gemeinden dürfen gegenüber dem Agrarrecht nicht benachteiligt werden, fordert der Neustifter Bürgermeister Peter Schönherr.
© Böhm Thomas

Mitglieder einer Agrargemeinschaft können Gemeinde-Substanzverwalter aus Funktion kicken. Gemeinde Neustift legt zusätzlich Beschwerde ein.

Von Jasmine Hrdina

Neustift im Stubaital, Innsbruck – Bauer sticht Ober. Nicht beim Kartenspiel, aber in der Tiroler Verwaltungspolitik. Dass eine Agrargemeinschaft einen vom Gemeinderat bestimmten Substanzverwalter aus seiner Funktion drängen kann (die TT berichtete), ist für den Neustifter Bürgermeister Peter Schönherr nicht akzeptabel: Die Gemeinde will nun Beschwerde beim Verfassungs- bzw. Verwaltunsgerichtshof einlegen. Beim Land Tirol kündigt man indes bereits eine Gesetzes-Novellierung an.

Hintergrund: Die Agrargemeinschaft kann jedes ihrer Mitglieder verpflichtend in den Ausschuss wählen, diese Berufung kann nicht abgelehnt werden. So sieht es das 2014 in Kraft getretene Flurverfassungslandesgesetz (TFLG, vulgo Agrargesetz) vor. Im April 2019 wurde in Neustift i. S. Substanzverwalter Hermann Stern auf diese Weise zum Ausschuss-Ersatzmitglied. Es entstand ein Interessenkonflikt, durch den er seine Funktion als Gemeindeverwalter hätte zurücklegen müssen. Die Gemeinde legte jedoch Beschwerde bei Agrarbehörde und Landesverwaltungsgericht ein. Nach 15 Monaten steht seit Mitte Juli fest: Die Substanzverwalter sind neu zu bestimmen.

Dem kamen die Stubaier in der Gemeinderatssitzung am Dienstag vergangener Woche nach. Martin Pfurtscheller heißt der neue Substanzverwalter, sein Stellvertreter ist BM Peter Schönherr, der sich über den Entscheid der Landesinstanz nur ärgern kann: „Die Gemeindeautonomie wird dadurch ausgehebelt.“

Gespräche sollen im Herbst wieder aufgenommen werden

Es sei für wenige Mitglieder der Agrargemeinschaft ein Leichtes, einen „unliebsamen“ Gemeinderatsvertreter als Substanzverwalter und damit obersten Ansprechpartner loszuwerden, indem man ihn in den Agrar-Ausschuss wählt. „Das wird immer wieder Unruhen in Gemeinden schaffen“, ist Schönherr überzeugt.

Handlungsbedarf sieht man mittlerweile auch beim Land Tirol: Es wird eine Novellierung des Agrargesetzes geben, wie man auf Nachfrage der TT im Büro des zuständigen LHStv. Josef Geisler bestätigt. Darin enthalten sei auch eine Anpassung der Unvereinbarkeitsbestimmungen. Man habe diese für das erste Halbjahr 2020 in Aussicht gestellt. Aufgrund der Corona-Krise und der „Tatsache, dass in einem Großteil der Gemeinden die Zusammenarbeit mit den Gemeindegutsagrargemeinschaften funktioniert, ist diese Thematik aber in den Hintergrund gerückt.“ Die Gespräche sollen im Herbst wieder aufgenommen werden.

Die Gemeinde Neustift wird trotzdem Beschwerde in Wien einlegen. Der Umstand sei seit mehr als einem Jahr bekannt, man hätte bereits vor Corona reagieren können, meint BM Schönherr. „Und glauben will ich das erst, wenn es dazu einen Beschluss gibt, der auch anwendbar ist.“

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