Hoteldorf ade: Biberwier will Rückabwicklung
Biberwier – Es war seinerzeit eines der ambitioniertesten Hotelprojekte des Landes: Im Gemeindegebiet von Biberwier sollte ein touristischer Komplex mit knapp 600 Betten entstehen. Nach langem Hin und Her, dem Abspecken des Konzeptes und letztlich dem endgültigen Auslaufen der Bau- und der naturschutzrechtlichen Bewilligung im Vorjahr sollte nun binnen Jahresfrist die Rückübertragung des Planungsgeländes geschehen. Die Gemeindegutsargar (GGAG) Biberwier hat vor Kurzem den Akt ihrem Rechtsanwalt übergeben, um keine Fristen zu versäumen. „Es gab schon den ersten Briefverkehr“, bestätigt der Biberwierer Bürgermeister Paul Mascher.
Am Projektbeginn hatte die Agrar der Hotelerrichtungsgesellschaft LMM (ein Gesellschafter ist Gernot Langes-Swarowski) das 80.000 m² große Areal am Weißensee ins grundbücherliche Eigentum übertragen. Vorerst kostenlos, denn der Kaufpreis sollte erst ab Baubeginn fließen.
Es folgten allerdings mehrere Einsprüche, Umplanungen, zwischenzeitliche Rodungen, Wiederaufforstungen und Neuorientierungen. Was aber ausblieb, war ein Projekt, das auch zur Ausführung kam. Und so schrumpften Vertrauen und Glaube in der Gemeinde Biberwier an ein Projekt, in das einst viele Hoffnungen gesetzt wurden.
„Es gibt einen Zusatzvertrag“, betont der Substanzverwalter der Agrargemeinschaft, GR Josef Schönherr, dass die Vorgangsweise nach Ablauf der gültigen Bewilligungen für das Projekt dort festgeschrieben ist. Im letzten Gemeinderat berichtete er: Die Rückabwicklung zum Vertrag mit LMM (Dorfhotel) wurde vom beauftragten Rechtsanwalt eingeleitet.
Ende 2019 wurde zudem bekannt, dass auf dem betroffenen Areal mittlerweile seit Februar 2018 ein Pfandrecht über 195.000 Euro lastet. „Das ist nicht unser Problem“, pocht Substanzverwalter Schönherr auf die lastenfreie Rückübertragung. (pascal)