Prozess

Sieben Jahre Haft für Unterländer nach Millionenbetrügereien

Innsbruck – 4,7 Millionen Euro. So hoch ist der Betrugsschaden, für den sich gestern am Landesgericht ein 50-jähriger Unterländer verantworten musste. Mit im Gerichtssaal im Prozess rund um schweren gewerbsmäßigen Betrug und Veruntreuung auch zahlreiche seiner Opfer. Teils langjährige Bekannte, denn der „Anlageberater“, Spekulant und Goldhändler hatte nicht davor zurückgeschreckt, auch Freunde und Bekannte in seine Machenschaften zu ziehen. Die wussten wohl alle nicht, dass der Bekannte bereits in Liechtenstein und in der Schweiz zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt worden war – und zwar unter anderem wegen schweren Betruges, Geldwäscherei und Urkundenfälschung. Nach der Enthaftung war der 50-Jährige wieder ins Unterland zurückgekehrt. Dort residierte er in Going in einem ausschweifenden Appartement – freilich ohne Wohnsitzanmeldung, um seinen Gläubigern zu entkommen. Bald schon pflegte der Mann auch sonst den Lebensstil früherer Jahre. Das musste finanziert werden. In Tirol funktionierte das großteils ab 2018 durch Veranlagungsgeschäfte und Goldverkäufe.

Die Münzen des „Goldhändlers“ waren aber alles andere als eine Wertanlage, bezog der 50-Jährige doch über das Internet Goldimitate. Bei seinen Spekulationsgeschäften gab er den Kunden ebenso solches Gold als Sicherheit. Begründung: Das Gold sei belehnt und erziele währenddessen Renditen.

Heli-Skiing in Kanada, teure Autos, prachtvolle Uhren. Bald war alles verprasst – auch Lebensersparnisse und Gelder, die für Angehörige gedacht waren. So flossen von 4,7 Millionen nur noch 450.000 Euro zurück. Kein Wunder, dass gestern so manchen Geschädigten der Zorn packte.

Für Schadenwiedergutmachung ist die Konkursmasse zuständig. Der Tiroler erbat für sieben Jahre Haft Bedenkzeit. (fell)

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