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Grundstücke in Kitzbühel verschenkt: Bebauungsfristen gesetzlich ausgehebelt

Werden Grundstücke innerhalb der Familie verkauft bzw. verschenkt, gibt es keine Frist mehr für die Bebauung. Davon wird in Tirol reichlich Gebrauch gemacht, auch in Kitzbühel.
© Angerer

Durch Möglichkeiten im Grundverkehrsgesetz erlischt Bebauungsfrist. So auch bei einem prominenten Kitzbüheler.

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