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Nächtliche Verbote in Mayrhofen: Wurstsemmelessen kaum zu verhindern

Der Ausklang eines Skitages in Mayrhofen. Ob das dortige Skischuhverbot wie geplant ab 18 Uhr gelten soll, steht noch nicht ganz fest.
© Dähling

Verfassungsrechtsexperten sehen das nächtliche Konsumationsverbot in Mayrhofen kritisch. Ein Skischuhverbot ab 18 Uhr halten einige für zu früh.

Von Angela Dähling

Mayrhofen – „Skischuhe verboten! Was kommt als Nächstes? Verbieten wir doch überhaupt den ganzen Tourismus!“ Kommentare wie dieser waren im Netz als Reaktion auf das künftig in Mayrhofen geltende nächtliche Skischuh-, Ausschank- und Konsumationsverbot auf öffentlichen Plätzen sowie das dort beabsichtigte ganztägige Alkoholverbot zu lesen. Etliche finden, dass die Verbote zu weit gehen, viele andere sind froh über die Maßnahmen.

Wie berichtet, will die Gemeinde Mayrhofen durch ihre neue ortspolizeiliche Verordnung dem nächtlichen Lärm und Vandalismus entgegenwirken. Die Tiroler Tageszeitung hat mit Univ.-Prof. Peter Bußjäger aus Innsbruck und Univ-Prof. Heinz Mayer aus Wien zwei Verfassungsrechtsexperten über die Verordnung schauen lassen.

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