Was Ministerien in Österreich bei Studien besser machen können
Die Prüfer vom Rechnungshof nahmen unter anderem zwei Studien unter die Lupe, die für viel öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt haben.
Wien – Müssen (um oft gutes Geld) tatsächlich externe Experten mit Studien und als Berater beauftragt werden, obwohl die Kompetenzen auch im Ministerium vorhanden wären? Und werden ausreichend Vergleichsangebote eingeholt, um die beste Leistung zum besten Preis sicherzustellen? Die Prüfer des Rechnungshofes beantworten diese Fragen nach einer Untersuchung der Auftragsvergaben in Sozial- und Außenministerium nicht mit einem klaren Ja. Ihre Empfehlungen: den Bedarf an externen Studien besser zu prüfen und die Abgeordneten bei parlamentarischen Anfragen dazu umfassend zu informieren.
Die Prüfer nahmen u. a. zwei Studien unter die Lupe, die für viel öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt haben. Fall eins: Das Sozialministerium – damals noch unter dem SPÖ-Ressortchef Alois Stöger – beauftragte 2016 die London School of Economics mit einer Effizienzanalyse des österreichischen Gesundheitssystems. Hintergrund war dir Frage, ob die Vielzahl der Sozialversicherungsträger gerechtfertigt war. Für die Studie flossen 610.000 Euro.
Und was wurde aus den Ergebnissen?
Vergleichsangebote holte das Ministerium nicht ein – dies wäre aber auch im Fall einer Direktvergabe angebracht, empfiehlt der Rechnungshof. Außerdem kritisieren die Prüfer, dass – entgegen der ursprünglichen Absicht – nur Teile der 1390 Seiten auf Deutsch übersetzt wurden.
Und was wurde aus den Ergebnissen? Die spätere türkis-blaue Regierung legte die Sozialversicherungen zusammen, die neue „Gesundheitskassa“ entstand. Wie weit dabei die Ergebnisse aus der Studie einflossen, war „unklar“, heißt es im Prüfbericht. Zumindest wurde die Studie in den Erläuterungen des Gesetzes zur Zusammenlegung kurz erwähnt.
Änderungswünsche „nachvollziehbar dokumentieren“
Fall zwei: Das Außen- und Integrationsministerium unter damaliger Leitung des nunmehrigen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) beauftragte den Islamexperten Ednan Aslan bzw. dessen Uni-Institut mit einer Evaluierung islamischer Kindergärten in Wien. Nach Abschluss der Studie tauchten Vorwürfe auf, Mitarbeiter des Außenministeriums hätten die kritischen Schlussfolgerungen beeinflusst bzw. dem Autor quasi vorgegeben.
Die Agentur für wissenschaftliche Integrität kam zwar später auf der Basis von Gutachten mehrerer Experten zum Ergebnis, dass kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliege. Der Rechnungshof hat dennoch Empfehlungen, um für künftige Fälle aus der umstrittenen Situation zu lernen: Inhaltliche Änderungswünsche des Ministeriums sollten „nachvollziehbar dokumentiert“ werden. (sabl)