Kompromiss im Streit um EU-Grundwerte

Im Streit um die geplante Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU kommt die deutsche Ratspräsidentschaft Ländern wie Ungarn und Polen entgegen. Ein Kompromissvorschlag sieht vor, den Geltungsbereich für den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus im Vergleich zum Ursprungskonzept deutlich einzuschränken.

Kürzungen von EU-Finanzhilfen wären nur nach der Feststellung möglich, dass Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit direkte Auswirkungen auf den Umgang mit Geld der EU haben. Die EU-Kommission hat eigentlich vorgeschlagen, Strafen gegen ein Mitgliedsland schon dann zu ermöglichen, wenn ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Haushaltsführung oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu beeinträchtigen droht. Dem Kompromisspapier zufolge, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen zudem die Abstimmungshürden für den Beschluss von Strafmaßnahmen erhöht werden.

Brisant ist das Thema vor allem, weil ohne Einigung auf den Rechtsstaatsmechanismus eine Blockade des langfristigen EU-Haushalts und des europäischen Corona-Konjunkturprogramms droht. Länder wie Polen und Ungarn haben nach Angaben aus EU-Kreisen durchblicken lassen, dass sie Beschlüssen nur dann zustimmen wollen, wenn der geplante Rechtsstaatsmechanismus so konstruiert wird, dass sie einverstanden sind. Sie fürchten, dass die Regelung vor allem gegen sie angewandt wird. Auf der anderen Seite droht das Europaparlament von seinem Veto-Recht Gebrauch zu machen, wenn das neue Instrument zu sehr abgeschwächt wird.

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