Gemeinsame Obsorge mit „Wenn und Aber“
Innsbruck – Prinzipiell sei eine gemeinsame Obsorge für die Kinder nach einer Trennung zu begrüßen, sagt Martin Christandl von der Tiroler Männerberatung Mannsbilder: „Es ist gut, dass es ein Recht des Kindes auf beide Elternteile gibt“, sagt er.
Auch wenn es nach Scheidungen mittlerweile Standard ist, dass es eine gemeinsame Obsorge gibt, sei es in der Praxis keinesfalls so, dass diese fix bestehen müsste. Aus seiner langjährigen Praxis und vielen Hunderten Gesprächen mit Männern weiß Christandl, dass in strittigen Fällen viele die gemeinsame Obsorge verlieren. Er kennt die Seite der Männer, bekommt aber auch vereinzelt Anrufe von Frauen. „Gewaltopfern empfehlen wir, sich an das zuständige Bezirksgericht zu wenden und eine Änderung der Obsorge und begleitete Besuchskontakte zu beantragen. Gerade, wenn Frauen Sorge um Kinder und Angst haben, wenn sie diese den Männern mitgeben, dann ist es die Pflicht der Frauen, die Kinder nicht mitzugeben. Da geht es um Kinderschutz“, sagt Christandl.
Nach wie vor offen ist, wie die vom Ministerium angekündigten Gewaltpräventionszentren für weggewiesene Männer und Frauen funktionieren sollen. Im Zuge des zweiten Teils des neuen Gewaltschutzpaketes sollen diese ja ab 1.1.2021 österreichweit installiert werden. Auf den Punkt gebracht geht es hier darum, dass polizeilich Weggewiesene in mehreren Stunden betreut werden sollen – bis dato waren Betroffene nach einer Wegweisung komplett auf sich alleine gestellt. In Anbetracht der Tatsache, dass Trennungssituationen aufgrund des emotionalen Ausnahmezustands eine gefährliche Zeit für Gewaltausübungen sind, würde mit der Betreuung eine riskante Lücke geschlossen werden.
Eine Ausschreibung für diese Stellen gibt es bis dato aber keine. Fakt ist, dass die Männerberatungen in Österreich sich gemeinsam bewerben würden: „Es gibt noch viele offene Punkte, auch die Finanzierung ist unklar“, sagt Christandl. Von Tiroler Seite würde man es ablehnen, dass Männer einen Teil der Betreuung aus privater Tasche zahlen müssen – das Ministerium würde nur die Hälfte übernehmen: „Man sollte den Männern zugestehen, dass es eine Hilfe gibt und nicht, dass sie eine Strafe bezahlen müssen, um Hilfe zu bekommen“, sagt Christandl. Fakt ist, dass es seitens des Ministeriums so vorgesehen ist, dass die Männer einen Teil (rund 200 Euro) bezahlen müssten. Konzepte gebe es, man warte nur noch auf grünes Licht des Ministeriums. (lipi)