Corona-Pandemie

Regel für Indoor-Sport betrifft in Tirol Tausende

Im Tanz- und Bewegungszentrum muss sich Claudia Tschuggnall (gr. Bild) auf einen organisatorischen Marathon vorbereiten, um keinen Kursteilnehmer zu enttäuschen, aber die Zehn-Personen-Regel einzuhalten.
© Tschuggnall

Yoga, Jazzdance oder Fußball: Wie viele Personen dürfen trainieren? Weder für alle Sportarten noch für alle Einrichtungen gelten die gleichen Verordnungen. Das sorgt für Verwirrung.

Von Brigitte Warenski

Innsbruck – Mit den fallenden Temperaturen und dem Beginn des Wintersemesters bieten Vereine und Einrichtungen ihre Sport-, Tanz- und Bewegungskurse indoor an. Die neue Corona-Regelung, die vorsieht, dass maximal zehn Personen und der Trainer – bei größeren Hallen mehrere Gruppen mit zehn Personen, die sich aber nicht durchmischen – trainieren dürfen, betrifft in Tirol Zehntausende.

Nicht nur der Kufsteiner Judoklub kämpft mit den Auflagen (die TT berichtete), auch die Turnerschaft Innsbruck mit ihren über 2000 Mitgliedern muss sich auf die harte Maßnahme vorbereiten. Der Start der Kurse wurde auf Oktober verschoben, „und dann werden wir auf alle Fälle auf Nummer sicher gehen. Kurse werden früher beendet, damit sich Teilnehmer nicht in den Umkleideräumen durchmischen“, sagt Obmann Daniel Pichler.

atten so nah beeinander wie hier darf es heuer nicht geben.
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Jeder einzelne Kurs muss unter die Lupe genommen werden, denn nicht für alle gelten die gleichen Bestimmungen. Beim Turnen sieht es anders aus als beim Volleyball. „Bei Mannschaftssportarten ist die Teilnehmerzahl erlaubt, die erforderlich ist, um die Sportart auszuüben. Dazu gehören auch Ersatzspieler und das betrifft natürlich auch den Nachwuchssport“, heißt es aus dem Sportministerium gegenüber der Tiroler Tageszeitung.

Bei Mannschaftssportarten ist die Teilnehmerzahl erlaubt, die zur Ausübung erforderlich ist.
Sportministerium

Damit kann die Tiroler Talenteschiene mit ihren 150 Nachwuchsfußballern in die 14 Hallen wechseln, in denen trainiert wird. Doch der Koordinator für die Leistungszentren der Talenteschiene, Rudolf Stadler, hält sich zurück. „Noch trainieren wir im Freien. Im Oktober haben wir eine Trainersitzung und da werden wir Entscheidungen treffen. Da wir Kinder aus ganz Tirol haben, kann ich mir vorstellen, dass wir dennoch die Gruppen verkleinern, einfach um einen sicheren Weg zu gehen.“

Keine Entscheidungsmöglichkeit hat dagegen das Tanz- und Bewegungszentrum Claudia Tschuggnall in Telfs. „Die Kommunikation ist schlecht, was die Regeln betrifft. Es ist alles ein wahnsinniges Wirrwarr“, sagt Tschuggnall. Nun wartet auf sie ein organisatorischer Marathon: „Ich habe in der Woche 25 Kurse. Ich muss jedes Mal schauen, wer z. B. krankheitsbedingt ausfällt, dann kann ich eventuell anderen zusagen. Oder man kann halt nur alle zwei Wochen zum Kurs kommen.“

Im Fußball gilt die Mannschaftssportregelung.
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Die 10-Personen-Grenze gilt auch für die über 20.000 Schüler der Landesmusikschule Tirol – sowohl im Tanz- als auch im Musikunterricht. „Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften haben wir eigene Richtlinien erstellt. Steht z. B. in einem Bezirk die Ampel auf Gelb, werden nur noch acht Personen in einem Kurs zugelassen“, sagt Landesmusikschuldirektor Helmut Schmid.

Birgit Brandauer (VHS-Direktorin)

Es können für jeden Matten zugewiesen werden und damit sind mehr als zehn Teilnehmer pro Kurs möglich.

Anders sehen die Vorgaben für die Volkshochschule Innsbruck (VHS) aus, denn hier gilt weder die Corona-Verordnung „Sport“ noch die Verordnung „Kultur“, sondern die Verordnung „Erwachsenenbildung“. Damit eröffnet sich für die VHS laut Direktorin Birgit Brandauer die Möglichkeit, mehr Teilnehmer als zehn pro Kurs aufzunehmen. „Voraussetzung: Es können Matten zugewiesen werden und das ist ja bei unseren Bewegungskursen wie Wirbelsäulengymnastik oder Yoga möglich.“ Zudem gibt es Hygiene- und Präventionsmaßnahmen wie einen Mattenabstand von zwei Metern. Absagen musste man aber „sehr viele Kinderkurse. Die Abstandsregeln, auf die wir großen Wert legen, sind hier einfach oft nicht durchführbar.“

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