Prozess

Unterländer Schüler war Zündler: Vier Jahre Haft

Wegen einer Hänselei hatte ein Zivildiener im März eine Brandstiftung im Roten Kreuz Kitzbühel versucht. Eine Verleumdung folgte.
© ZOOM.TIROL

Brandstiftung im Rückfall und Verleumdung eines Polizisten. Für einen 21-Jährigen geht es noch vor Maturaabschluss ins Gefängnis.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Kitzbühel – Die Jugend eines 21-jährigen Unterländers dürfte nicht gänzlich unbeschwert verlaufen sein. Erst letztes Jahr wurde der angehende Maturant wegen einer unbefugten Spazierfahrt mit einem Rettungswagen und Brandstiftung zu insgesamt drei Jahren Haft verurteilt – ein Jahr als Geldstrafe, zwei Jahre bedingt. Genau wegen dieser Tat war der Bursche dann im heurigen März im Zuge seines Zivildienstes beim Roten Kreuz von anderen Sanitätern gehänselt worden. Eine weitere Kränkung im Leben des nicht allzu selbstbewussten Schülers. Letztlich eine zu viel. So fuhr der Zivildiener nach Hause, packte einen Benzinkanister ins Auto und begab sich wieder zur RK-Bezirksstelle. Über den Toröffner gelangte er in den Schulungsraum im Keller. Dort verschüttete er erst einige Liter Benzin am Boden, entsorgte den Kanister in der Ache und versteckte sich später wieder so lange im Keller, bis die Nachtdienstmannschaft abgezogen war. Es kam zu Flammen am Boden und der Flucht. Zuwenig an Benzin und da es keine brennfähigen Teile in der Nähe gab, war es jedoch nicht zum Brand gekommen.

Gestern am Landesgericht wollte der in sich gekehrte junge Mann sein Tun nicht erklären und verwies auf seine Aussage bei der Polizei. Dort hatte er nach seinem Erstgeständnis allerdings später den vernehmenden Beamten bezichtigt, das ganze Protokoll nach eigenem Gutdünken verfasst zu haben – eine Verleumdung, da sich der Beamte dafür schon bei den Vorgesetzten rechtfertigen musste.

Seither befindet sich der 21-Jährige in Untersuchungshaft. Verteidiger Matthias König plädierte schon deshalb gestern für eine Strafe, die aufgrund der Jugend eine Entlassung ermöglichen würde. Für die Schöffen lag der Schuldgehalt aufgrund des überaus schnellen Rückfalls zu hoch: „Sie hatten letztes Jahr mit der bedingten Haftstrafe eine Chance bekommen, die Sie nicht genützt haben!“, so die Richterin. Zu zwei Jahren Haft kam deshalb der Widerruf der zwei einst bedingten dazu. Das Gericht: „Macht vier Jahre Haft. Sie müssen lernen, Ihre Probleme in den Griff zu bekommen!“ RA König strebt nun über eine Psychotherapie eine frühere Haftentlassung an.

Für Sie im Bezirk Innsbruck unterwegs:

Verena Langegger

Verena Langegger

+4350403 2162

Michael Domanig

Michael Domanig

+4350403 2561

Renate Perktold

Renate Perktold

+4350403 3302