Türkisch-islamische Vereine beklagen Vorverurteilung

Das Finanzministerium hat 211 türkisch-islamische Vereine überprüft und mehre Verfehlungen festgestellt, sowohl steuer- und abgabenrechtlich als auch im Sinne des Islamgesetzes. Als Konsequenz daraus soll 40 Prozent der geprüften Betriebe die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Die entsprechende Bescheide wurden aber noch nicht zugestellt und die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die betroffenen Dachverbände sahen sich damit einer „Vorverurteilung“ ausgesetzt.

Die Vorgeschichte: Seit 2019 prüfen Beamte des Finanzministeriums 211 Vereine und Körperschaften von insgesamt vier Dachverbänden im türkisch-islamischen Bereich. Die Prüfungen wurden im Auftrag des Kultusamtes durchgeführt und sollen unter anderem etwaige nach dem Islamgesetz verbotene Auslandsfinanzierungen identifizieren. Die ersten Ergebnisse wurden vom Finanzministerium publiziert und sie zeigen laut dem Ressort, dass im Gegensatz zur angegebenen Gemeinnützigkeit die Vereine gewerbliche Tätigkeiten - hauptsächlich Gastronomie und Veranstaltungen - vermittelt und organisiert, aber nicht gemeldet hätten. Steuern und Abgaben seien somit nicht korrekt bezahlt worden. Die Finanz rechne mit Nachforderungen in Millionenhöhe, hieß es Donnerstagabend.

Den Beamten der Finanz ist auch aufgefallen, dass in vielen Statuten der kontrollierten Vereinen immer der gleiche Passus angeführt war, der Kapitalabflüsse von Österreich in Stiftungen in der Türkei ermöglichte. Aufgrund der Wortgleichheit in den Vereinsstatuten gehen die Ermittler hier von einem bewussten System aus.

Zwei der betroffenen Dachverbände meldeten sich am Freitag zu Wort und kritisierten das Vorgehen des Finanzministeriums als „Vorverurteilung“. „Wir können die Medienberichte und auch die Aussagen des Finanzministers nicht nachvollziehen, da uns als Betroffene ja noch nicht einmal Bescheide vorliegen“, zeigt sich ATIB-Vorsitzender Fatih Yilmaz überrascht. Auch die Ankündigung von Strafen sind für den ATIB-Verband nicht nachvollziehbar, da auch gegen ordentliche Bescheide ja Rechtsmittel zulässig sind.

„Wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn es zu Verfehlungen kam, sind dafür klare Strafen vorgesehen. Aber dass wir quasi schon medial abgeurteilt werden, bevor wir überhaupt Bescheide in laufenden Finanzverfahren in Händen halten, ist das unsachgemäß“, so Yilmaz weiter.

Ähnlich reagierte auch die Islamische Föderation in Wien (IFW). „Ich entnehme den gestrigen Medienberichten, dass unter anderem gegen Vereine der IFW Strafen ausgesprochen worden sind, obwohl uns keine entsprechenden Bescheide vorliegen“, sagt IFW-Vorsitzender Mehmet Arslan. Aus Sicht der IFW seien die Verfahren damit noch nicht abgeschlossen. „Wir wollen nicht in den Wahlkampf hineingezogen werden. Wir wollen faire Verfahren und bis die Verfahren nicht abgeschlossen sind, ist jede Vorverurteilung abzulehnen“, so Arslan.

Das Finanzministerium rechtfertigte die Veröffentlichung der Verfehlungen damit, dass es üblich sei, aus „Präventionsgründen“ Ergebnissen solcher Verfahren vor Abschluss dieser zu kommunizieren.

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