Gerichtssplitter

Gast am Damen-WC ging Tankstellenpächterin in Innsbruck an

(Symbolbild)
© TT/Thomas Böhm

Ein Vertreter musste sich gestern wegen Nötigung und Körperverletzung am Landesgericht einfinden. Die Causa nahm an einer Innsbrucker Großtankstelle ihren Ausgang. Dort hatte der 35-Jährige mitten im Lockdown versucht, weiter Kundenkontakte zu pflegen. Gegen die Präsenz am Damen-WC von Herren verwehrte sich dann aber die Tankstellenpächterin, was erst zum handfesten Streit und später zu Nötigung und Körperverletzung geführt hatte, als die resolute Pächterin die Autokennzeichen des 35-Jährigen fotografieren wollte:

„Ich wollt’ mich halt nicht fotografieren lassen, schäme mich aber, dass ich mich so aufgeführt habe“, gestand der Angeklagte gestern zu. Dies honorierte wiederum Richterin Helga Moser und blieb mit zur Hälfte bedingten 720 Euro bei einer milden Strafe.

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Einzig zur Schadenswiedergutmachung von 47.000 Euro wurde am Landesgericht eine 40-Jährige diversionell verdonnert. Als Sachwalterin des Vaters hatte sie Geld von dessen Konto abgezogen. Die Frau beschwor jedoch fehlendes Unrechtsbewusstsein und zahlt das Geld bereits wieder zurück. (fell)

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