Bezirk Kufstein

25-Jähriger nach tödlichem Alko-Unfall in Kramsach freigesprochen

Im Mai prallte ein Auto in Kramsach gegen einen Baum, ein 29-Jähriger starb. Der damals betrunkene Lenker stand gestern vor Gericht.
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Innsbruck, Kramsach – Es war kurz nach 5 Uhr Früh, an einem Sonntag Mitte Mai diesen Jahres. Nach einer Grillfeier fuhr ein 25-Jähriger über die Unterinntalstraße nach Hause, bei Kramsach kam der Wagen von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Dabei starb der 29 Jahre alte Beifahrer. Der Lenker, der zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert war und bei dem Spuren von Kokain und Cannabis festgestellt wurden, musste sich gestern am Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

„Er war mein bester Freund“, sagte der Angeklagte. „Täglich waren wir zusammen unterwegs.“ Bei der Grillfeier will er drei oder vier große Bier getrunken, die Drogen bereits Freitagabend konsumiert haben. „Ich fühlte mich gut.“ Deshalb habe er sich hinters Steuer gesetzt. „Die Straße war vom Regen leicht nass“, weshalb er nicht allzu schnell gefahren sei, schilderte der 25-Jährige. Unerwartet habe ihm sein Freund ins Lenkrad gegriffen. „Und es nach links gedreht“, weshalb der Wagen gegen den Baum prallte. „Warum er das gemacht hat, frage ich mich heute noch.“

Der Staatsanwalt hingegen argumentierte, dass der Angeklagte – der wegen Geschwindigkeitsübertretung und Alkohol am Steuer bereits vorbestraft ist – nicht nur beeinträchtigt war, sondern auch viel zu schnell gefahren sei. Ein Sachverständiger erklärte, dass der junge Mann „zum Zeitpunkt des Aufpralls mit mindestens 70 Stundenkilometern unterwegs war.“ An der Unfallstelle liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Dafür, dass der Beifahrer ins Lenkrad gegriffen habe, „gibt es keine Anhaltspunkte. Das wäre aber auch nicht zu erwarten.“ Zwei Ersthelfer gaben an, der 25-Jährige habe, selbst schwer verletzt, mehrfach gerufen, dass ihm der 29-Jährige ins Lenkrad fasste.

Weil die Geschichte mit dem Griff ins Lenkrad plausibel und die Schuld des Angeklagten laut Richter nicht zweifelsfrei zu beweisen sei, wurde er freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (bfk)

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