Hohe Haftstrafen für Gründer des „Staatenbund Österreich“

Mit zum Teil hohen Haftstrafen hat am Mittwochabend der Prozess gegen 13 Mitglieder des „Staatenbund Österreich“ in Graz geendet. Alle 13 Angeklagten wurden der Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung für schuldig befunden, die „Präsidentin“ und ihr Stellvertreter auch der versuchten Bestimmung zum Hochverrat. Die beiden bekamen zwölf bzw. zehn Jahre Haft, der Rest zwölf bis 30 Monaten, teilweise bedingt.

Die zweite Runde im Prozess gegen die sogenannten Staatsverweigerer verlief wesentlich ruhiger und auch kürzer als beim ersten Mal. Im Jänner 2019 waren die - damals - 14 Verdächtigen verurteilt worden, alle wegen Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung, acht von ihnen auch wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat. Dazu kamen noch Delikte wie Betrug, Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Ähnliches, die aber eine untergeordnete Rolle spielten. Weil die Fragen an die Geschworenen in den beiden Hauptpunkten nicht ganz schlüssig waren, traf man sich ab 8. September 2020 erneut im Schwurgerichtssaal.

Diesmal ging es nur um Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung, die anderen Entscheidungen sind bereits rechtskräftig. Die Anklage in Bezug auf Hochverrat resultierte aus der Tatsache, dass die Beschuldigten versucht hatten, mittels selbst erstellter „Haftbefehle“ das Bundesheer dazu zu bringen, Regierungsmitglieder festzunehmen.

Die verbliebenen 13 Angeklagten - ein Fall wurde mittlerweile diversionell erledigt - gaben sich großteils wesentlich kooperativer als beim ersten Mal. Allen voran die „Präsidentin“, die ganz offensichtlich keine Lust mehr hatte, ihre teilweise abstrusen Vorstellungen vehement weiter zu verbreiten. Reste des ehemaligen Enthusiasmus wurden hörbar, als sie von der „Lebendmeldung“ erzählte. Wer sich nämlich nicht gleich bei der Geburt lebend melden würde, gilt sieben Jahre lang als verschollen und wird dann für tot erklärt, so die Beschuldigte. Damit würde auch das Treuhandkonto, das jeder bei seiner Geburt erhält, verfallen.

Ihr Stellvertreter, ein Ex-Gendarm, wirkte zwar sehr freundlich, war aber immer schnell gereizt, wenn die Fragen tiefer gingen. Er wurde in der Zwischenzeit in einem anderen Verfahren wegen versuchter Geiselnahme im Zuge eines Ausbruchsversuchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Ein wichtiger Punkt war auch die Frage, ob die „Präsidentin“ zurechnungsfähig war oder nicht. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hat ihr bescheinigt, zum Tatzeitraum - 2015 bis 2017 - zurechnungsfähig gewesen zu sein. Erst Mitte 2019 veränderte sich der Gesundheitszustand und sie wurde aufgrund ihrer Aggressionen zum Problemfall in der Haft. Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt musste sie sich im Sommer auch vor Gericht verantworten. Bei dieser Verhandlung wurde sie von der Psychiaterin als nicht zurechnungsfähig eingestuft. Es erfolgte die bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die übrigen elf Angeklagten gaben sich unterschiedlich: Einige wenige beharrten auf ihren Ideen und ihren Vorstellungen vom „Staatenbund Österreich“, die meisten gaben sich wesentlich weniger streitlustig als beim ersten Mal. Sie waren beim ersten Mal alle zu teilbedingten Strafen von zwei bis drei Jahren verurteilt worden. Sie hatten sich die Anklagen wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat eingehandelt, weil sie die „Regierungserklärung“ für den neuen „Staat“ mit unterschrieben hatten.

Die Laienrichter berieten diesmal nicht über 14, sondern nur sieben Stunden und kamen in allen Fragen zu einem einstimmigen Ergebnis. Die „Präsidentin“ wurde als zurechnungsfähig eingestuft und zu zwölf Jahren Haft (14 Jahre im ersten Verfahren) verurteilt. Der Ex-Gendarm bekam zehn Jahre (wie beim ersten Mal), außerdem wurde aufgrund seiner Gefährlichkeit eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Einer der Beschuldigten bekam keine Zusatzstrafe zum ersten Verfahren, wo er wegen versuchten Amtsmissbrauchs und versuchter Nötigung verurteilt wurde.

Der Rest fasste Strafen von zwölf Monaten bedingt bis 30 Monate teilbedingt aus. Man habe die „überlange Verfahrensdauer“ berücksichtigt und zehn Prozent bei den diesmal ausgemessenen Strafen abgezogen, erklärte die Richterin. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, die Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.