Corona-Krise

Tiroler ÖGB-Chef fordert Änderung der Nothilfe

Laut ÖGB gehen die Anträge auf Mindestsicherung zurück, obwohl immer mehr Menschen in die Armut rutschen.
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Tirols ÖGB-Chef Philip Wohlgemuth will leichteren Zugang zur Mindestsicherung. Er sieht sich durch ein Urteil bestätigt.

Von Max Strozzi

Innsbruck – Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind im Frühjahr auch in Tirol Tausende Menschen in die Arbeitslosigkeit geschlittert. Viele sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft und das Abrutschen in die Armut. Tirols ÖGB-Chef Philip Wohlgemuth fordert einen erleichterten Zugang zur Mindestsicherung und sieht sich nun durch ein Gerichtsurteil bestätigt, bei dem einer Frau die Mindestsicherung verwehrt wurde.

Wie aus den Ausführungen des Landesverwaltungsgerichts von Anfang September hervorgeht, hatte die Frau, die seit Jugendjahren arbeitet und nun wenige Jahre vor ihrer Pension steht, im Frühjahr aufgrund der Corona-Krise ihren Job in einem Hotel verloren und konnte wegen der Pandemie auch nicht mehr einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Da ihr weder vom Arbeitsamt noch von der Wirtschaftskammer Unterstützungsgelder zur Verfügung stehen würden, habe sie eine Mindestsicherung für vier Monate beantragt. Die zuständige Behörde und nun auch das Gericht verwehrten ihr die Mindestsicherung, weil die sonst vermögenslose Frau – die intensiv auf Arbeitssuche sei – noch über eine Lebensversicherung in der Höhe von knapp 35.000 Euro verfügt. Die hatte sie einst abgeschlossen, um ihre künftige Mindestpension etwas aufzustocken. Das Problem: Bevor man Mindestsicherung beantragen kann, muss man laut Tiroler Mindestsicherungsgesetz auf die eigenen Reserven zurückgreifen – und Lebensversicherungen zählen als solche Reserven. „Dass die Lebensversicherung zum Zweck der Auffüllung von Pensionslücken abgeschlossen wurde, vermag nichts daran zu ändern, dass sie zum verwertbaren Vermögen zählt“, urteilte das Gericht. Muss die Frau ihre Lebensversicherung nun vorzeitig auflösen, bleibt ihr künftig nur noch die Mindestpension.

„Der Zugang zur Mindestsicherung muss erleichtert werden“, verlangt daher ÖGB-Chef Wohlgemuth. Er fordert, dass der Vermögenszugriff im Mindestsicherungsgesetz überarbeitet wird. „Wirklich Reiche benötigen keine Mindestsicherung. Doch offenbar bekommen auch Leute keine Mindestsicherung, die eine solche dringend brauchen.“ Gerade in der aktuell schwierigen Situation sei zumindest eine befristete Lockerung nötig: „Wir merken, dass zwar immer mehr Menschen in die Armut rutschen, es aber gleichzeitig weniger Anträge auf Mindestsicherung gibt.“ Das hänge stark mit dem gesetzlich verankerten Vermögenszugriff zusammen.

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