Innsbruck-Land

Stadt Hall verdoppelt Wartefrist für Wohnungsbewerbung

Der Haller Gemeinderat hat neue Richtlinien für Wohnungsbewerbungen bei der Stadt beschlossen: Für Wohnungsbewerbung sind nun zehn Jahre Hauptwohnsitz oder eine Arbeit in Hall nötig.

Hall – Mit klarer Mehrheit hat der Haller Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung neue Richtlinien für eine Wohnungsbewerbung bei der Stadt beschlossen. Wesentlichste Änderung: Um künftig bei der Stadt um eine Wohnung ansuchen zu können, muss man mindestens zehn Jahre ohne Unterbrechung mit Hauptwohnsitz in Hall gemeldet bzw. bei einem Haller Betrieb beschäftigt sein. Bislang galt eine Frist von fünf Jahren.

Gegen die neuen Richtlinien stimmte die SPÖ: Auch wenn der Wohnungsausschuss, der über die Vergaben befindet, gut arbeite, sei das System „intransparent“, sorge für Unmut bei den Bürgern und sei auch für Mandatare nicht leicht nachzuvollziehen, kritisierte GR Julia Schmid. Dem Merkblatt für die Bürger fehle es an Klarheit und Ausführlichkeit. In Schwaz – wo ein Punktesystem für die Wohnungsvergabe bestehe – seien die Richtlinien z. B. wesentlich detaillierter und ausführlicher.

GR Nicolaus Niedrist (Für Hall) sah angesichts des „sehr hohen Wohnungsdrucks“ in Hall (mit aktuell ca. 575 Personen auf der Wohnungswerberliste) den Passus, „dass auch zehn Jahre Arbeit für eine Bewerbung reichen“, sehr skeptisch. Er begrüßte aber, dass ein Vorkaufsrecht für die Stadt verankert wurde. „Damit stellen wir sicher, dass wohnbaugeförderte Wohnungen wohnbaugefördert bleiben.“

Ausschussobfrau StR Irene Partl (FPÖ) zeigte sich „froh“ über die neuen Richtlinien. Diese würden nur regeln, wer auf die Liste komme, noch nicht die Wohnungsvergabe selbst. Über diese werde man wie bisher nach den Kriterien der Objektivität, sozialen Verträglichkeit und Durchmischung individuell entscheiden. „Die Bedürfnisse der Leute sind nicht einfach mit Punkten zu bewerten.“ (md)

Verwandte Themen