Untersuchungsbericht zu Anschlag wird nicht veröffentlicht
Die Arbeit der Donnerstag eingesetzten Untersuchungskommission zur Aufarbeitung des Terroranschlags vom 2. November wird größtenteils nicht öffentlich. „Wenn wir alles beleuchten wollen, auch im nachrichtendienstlichen und im polizeilichen Bereich, dann ist hier eine gewisse Verschwiegenheit von großer Bedeutung“, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vor Journalisten. Lediglich „Schlussfolgerungen und gewisse Analysen“ sollen veröffentlicht werden.
Die Untersuchungskommission unter der Leitung der Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes soll binnen vier Wochen erste Ergebnisse und Ende Jänner einen Endbericht vorlegen. Was davon veröffentlicht werden könne, werden sich Innen- und Justizministerium gemeinsam mit der Kommission ansehen, sagte Zadic. Eine Verschwiegenheitserklärung soll den Mitgliedern der Kommission jedenfalls erlauben, sämtliche relevanten Unterlagen einzusehen. Auch Interviews mit „relevanten Personen“ soll es geben.
Insgesamt soll die Kommission drei Berichte abliefern, von denen nur einer zur Veröffentlichung bestimmt ist. Der erste Bericht samt chronologischer Darstellung binnen vier Wochen, der Endbericht bis Ende Jänner und: „Diesem Bericht möge ein unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheits- und datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zur Veröffentlichung geeigneter Bericht beigefügt werden“, heißt es im Freitag der APA übermittelten Regierungsbeschluss.
Im Justizministerium heißt es dazu, dass die Frage, welche Teile des Berichts veröffentlicht werden und welche nicht, klaren rechtlichen Vorgaben folge. Nicht veröffentlichen könne man demnach klassifizierte Informationen, bei denen eine Verschwiegenheit gegenüber ausländischen Nachrichtendiensten bestehe, sowie datenschutzrechtlich relevante Informationen.
Der Ministerratsvortrag zur Einsetzung der Untersuchungskommission sieht außerdem vor, dass sich die fünf Mitglieder vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einer Sicherheitsüberprüfung der Klassifizierungsstufe „streng geheim“ unterziehen müssen.
Der frühere Münchener Polizeipräsident Hubertus Andrä wurde laut Zadic beigezogen, weil er Erfahrung mit Terroranschlägen habe. Mit der umstrittenen Praxis der bayerischen Sicherheitsverwahrung habe seine Berufung in die Kommission nichts zu tun, sagte die Ministerin. Sie ließ durchblicken, dass eine derartige Präventivhaft beim Attentäter vom 2. November aus ihrer Sicht gar nicht notwendig gewesen wäre. „Man hätte den rasch wieder einsperren können“, sagte die Justizministerin mit Blick auf die vom Verfassungsschutz nicht an die Justiz weitergeleiteten Informationen über den 20-jährigen Islamisten (Stichwort: gescheiterter Munitionskauf in der Slowakei).
Die Regierung hat am Mittwoch angekündigt, eine menschenrechtskonforme Möglichkeit zu suchen, terroristische Straftäter vorbeugend im Maßnahmenvollzug unterzubringen. Dieser kommt in der Regel bei „geistig abnormen Rechtsbrechern“ zur Anwendung. Kaum genutzt wird dagegen die schon jetzt bestehende Möglichkeit, gefährliche Rückfalltäter im Maßnahmenvollzug einzusperren. Hier gilt allerdings ein Mindestalter von 24 Jahren, außerdem muss es sich um einen Rückfalltäter bei Gewalt-, Sexual-, Vermögens- oder Drogendelikten handeln. Nun soll geprüft werden, ob diese Möglichkeit auf Terrordelikte ausgeweitet werden könnte.
Zadic will diese Gelegenheit für eine Reform des Maßnahmenvollzugs nutzen. Es brauche mehr Sachverständige und ein anderes System der Überprüfung, ob jemand „geistig abnorm“ sei oder nicht. Letzten Endes sei die schon länger geplante Reform bisher immer am Geld gescheitert: „Ich hoffe sehr, dass ich das bekomme.“
Klar gestellt hat Zadic, dass das von der Regierung geplante Maßnahmenpaket keine eigene Staatsanwaltschaft zur Terrorismusbekämpfung vorsehe. Vielmehr ist nach Angaben der Ministerin geplant, innerhalb der bestehenden Staatsanwaltschaften spezialisierte Gruppen für terroristische Straftaten aufzubauen.