Siedlerbund-Obmann wird zurückgepfiffen
Die Bezirkshauptmannschaft Lienz untersagt wegen der Corona-Situation die Generalversammlung in Lienz.
Innsbruck, Lienz –Das Land Tirol als Aufsichtsbehörde über die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen dürfte wohl nicht mehr länger zuschauen: Entgegen allen Warnungen und Empfehlungen wollten der Vorstandsobmann der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Siedlerbund, Josef Altenweisl, und sein Stellvertreter Armin Singer die notwendige Generalversammlung nächsten Samstag in Lienz „durchdrücken“. Laut Aufsichtsbehörde hätte jedoch schon vor Wochen geprüft werden müssen, die Versammlung virtuell bzw. digital abzuhalten.
Zuletzt wurde sie für Samstag, 21. November, um 10 Uhr in der Osttiroler Metropole angesetzt. Für Mitglieder aus dem Außerfern wäre die Anreise – auch wegen der Corona-Ausgangssperren von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens – nicht möglich gewesen, andere wollten wegen der Corona-Situation nicht anreisen. Das Land forderte allerdings, dass die Teilnahme für alle gewährleistet sein müsse. Doch Altenweisl und Singer wollten von ihrem Vorhaben partout nicht abrücken. Schließlich sehen sie sich mit einem Abwahlantrag konfrontiert.
Schon wochenlang stehen Altenweisl und Singer in der Kritik, seit der Vorwoche prüft auch der Revisionsverband der Gemeinnützigen im Auftrag des Landes Vorkommnisse rund um den Langzeitobmann. Dabei geht es nicht nur um Altenweisls Führungsstil, sondern auch um die Beschäftigung von Verwandten in einflussreichen Funktionen im Siedlerbund – in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat.
Bereits vor den gestrigen Corona-Verschärfungen hat die Bezirkshauptmannschaft Lienz als Gesundheitsbehörde die Reißleine gezogen. In der beantragten Präsenzform darf die Generalversammlung nicht stattfinden, sie müsse – was möglich sei – digital durchgeführt werden, heißt es.
Der Aufsichtsbehörde reißt außerdem langsam der Geduldsfaden. Wegen Altenweisls Vorgehen wird bereits überlegt, einen Regierungskommissär einzusetzen, der die Geschicke des Siedlerbunds vorerst leiten soll, um wieder Ruhe ins Unternehmen zu bringen. Die Vorbereitung der Generalversammlung zählt ebenfalls dazu. Der Aufsichtsrat ist nach dem überraschenden Rückzug eines Mitglieds nicht mehr handlungsfähig. Er war pikanterweise ein Neffe des Obmanns. (pn)