Berlin verlängert Teil-Lockdown - Für Verbot von Skiurlaub

Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen verlängert Deutschland den Teil-Lockdown. Bund und Länder seien sich nach stundenlangen Beratungen einig gewesen, dass die derzeitigen Beschränkungen „nach menschlichem Ermessen bis Anfang Jänner gelten müssen“, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Zudem will sich Deutschland in der EU dafür einsetzen, den Skitourismus in Europa bis zum 10. Jänner zu verbieten.

„Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zum 10. Januar Skitourismus nicht zugelassen wird“, hieß es am Mittwoch in dem Beschlusspapier. Dafür wollen Bund und Länder eine abgestimmte europäische Regelung erreichen.

Merkel forderte zugleich eine weitere „große Kraftanstrengung“, um die weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen wieder unter Kontrolle zu bringen. „Es kommt weiter auf jeden und jede einzelne an“, sagte die Kanzlerin. Der im November begonnene Teil-Lockdown mit Schließungen zahlreicher Einrichtungen habe den starken Anstieg der Neuinfektionen zwar gebrochen, diese seien aber weiterhin auf einem hohen Plateau.

Die Kontaktbeschränkungen müssten noch einmal verschärft werden - mit einer Begrenzung von Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten. Dies werde nach menschlichem Ermessen bis Anfang Jänner gelten müssen. Weihnachten solle aber gefeiert werden können - im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Kontaktregelungen fest.

Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und für deren Mitschüler soll es einheitliche Regeln geben. Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich bei ihrer Videokonferenz darauf, dass positiv getestete Schüler gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Wie es in dem gemeinsamen Beschlusspapier weiter heißt, sollen die betroffenen Schüler dann nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, so lange bis der Test negativ ausfällt.

Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen „des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts“ nicht in diese „Clusterisolation“ einbezogen werden. Offen bleibt allerdings, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt. Im Beschluss heißt es nur: „Der Bund sichert weiterhin größtmögliche Kontingente an Antigenschnelltests für Deutschland und unterstützt darüber hinaus den Aufbau von inländischen Produktionskapazitäten.“

An diesem Donnerstag will sich Merkel im Bundestag erneut einer Debatte zur Corona-Krise stellen. Die Zahl der gemeldeten Corona-Todesfällen binnen 24 Stunden war nach Angaben des Robert Koch-Instituts vom Mittwochmorgen auf den Höchststand von 410 gestiegen. Die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden lag bei 18.633.

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