Frau starb nach Eingriff - Mediziner vor Gericht

Nach dem Tod einer 32-Jährigen infolge eines Eingriffs in einer privaten Badener Kinderwunschklinik im Juni muss sich ein Mediziner am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt unter anderem wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Der Anästhesist soll das Mittel Propofol vor der Verabreichung an die Frau unsachgemäß gehandhabt bzw. gelagert haben. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten bis zu drei Jahre Haft.

Die 32-Jährige starb nach einer am 3. Juni in dem Institut durchgeführten Follikel-Punktion (Anstechen der Eibläschen zur Eizellenentnahme, Anm.) in einem Wiener Krankenhaus. Sie hatte laut Staatsanwaltschaft einen septischen Schock mit massiver Blutgerinnungsstörung erlitten. Behandlungen in der privaten Einrichtung am 3. Juni hatten auch für zwei weitere Frauen längere Spitalsaufenthalte zur Folge. In diesem Zusammenhang wird dem Angeklagten fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.