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Familienzusammenführung: „In Afghanistan gibt es Stellvertreter-Ehen“
Bei Familienzusammenführungen gilt das Recht der Herkunftsstaaten, urteilt das Landesverwaltungsgericht.
© AFP
Von Benedikt Mair
Innsbruck – Im Jänner des Jahres 2012 floh ein Mann aus Afghanistan nach Österreich. Dem heute 33-Jährigen wurde Asyl gewährt, er ließ sich in Tirol nieder, fand hier Arbeit. Am Silvestertag vor drei Jahren heiratete er eine 1996 geborene Landsfrau. Zugegen war er dabei nicht, denn der Bräutigam ließ sich von seinem Bruder vertreten – was zu Problemen führte, als die Afghanin eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragte, um zu ihrem Gatten ziehen zu können.