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SPÖ-Vorsitzende fordert nach dem Erkenntnis des Höchstgerichts eine differenzierte Debatte und eine „solide“ Gesetzesreparatur ein.
Wien – SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner fordert die Regierung auf, die Bestimmungen zur Beihilfe zum Selbstmord „solide zu reparieren“, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Strafbarkeit gekippt hat. Die Höchstrichter gaben der Regierung für die Novellierung ein Jahr Zeit.
Rendi-Wagner versucht – so wie auch die Höchstrichter in der Begründung des Erkenntnisses vom Freitag – eine differenzierte Bewertung: Aktive Sterbehilfe lehne sie als Ärztin ab, aber sie zeigte sich einverstanden, dass die „überschießende Strafbarkeit“ für Beihilfe nicht mehr gelten soll. Man müsse konkrete Ausnahmen definieren und Missbrauch ausschließen.
📽 Video | Rendi-Wagner zu Urteilen des VfGH
„Sehr froh“ ist Rendi-Wagner jedenfalls, dass die Strafbarkeit der aktiven Sterbehilfe nicht aufgehoben wurde. Was aber die Beihilfe zum Selbstmord betrifft, sei es „inhaltlich nicht nachvollziehbar, wenn Menschen sich strafbar machen können, wenn sie ein Zugticket kaufen für jemanden, der ins Ausland in eine legale Sterbeklinik fährt“, sagte sie in der ORF-Pressestunde.
Über das neue Gesetz – das die Bundesregierung bis Ende 2021 vorlegen muss – sei eine breite Diskussion mit breitem Konsens nötig. Jedenfalls müssten Schmerz-, Palliativ- und Hospizversorgung flächendeckend ausgebaut werden.
Zweierlei hat Rendi-Wagner in der ORF-Pressestunde ausgeschlossen: eine rot-blaue Koalition – und ihre Kandidatur bei der Hofburg-Wahl. Über die Entwicklung der Partei zeigte sie sich erfreut – konkret über die Konsolidierung der Umfragewerte und noch viel mehr über die guten Wahlergebnisse. Die Parteichefin, die viel mit Kritik zu kämpfen hat, rief „alle in der Sozialdemokratie“ auf, ihren Beitrag für die weitere gute Entwicklung der SPÖ zu leisten: „Das ist keine One-Woman-Show.“ (TT)