Bezirk Innsbruck-Land

Nur Urlaub am Bauernhof auf Freihaltefläche in Wildermieming

Durch eine Änderung des ÖROK erlaubt Wildermieming eine flexiblere Nutzung landwirtschaftlicher Freihalteflächen.
© Ploder

Wildermieming – Ein folgenschwerer Fehler im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau einer Hofstelle auf einer landwirtschaftlichen Freihaltefläche führte in Wildermieming zu heftigen Diskussionen im Gemeinderat. Vom oppositionellen Gemeinderat Matthias Fink wurde dem Bürgermeister Klaus Stocker vorgeworfen, einen Schwarzbau genehmigt zu haben. Ein in diesem Zusammenhang eröffnetes Verfahren wurde zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Konkret wollte eine junge Familie ihre Hofstelle erweitern, um zukünftig auch Gäste in Ferienwohnungen beherbergen zu können. „Der Bauantrag wurde ordnungsgemäß gestellt, das Verfahren vorschriftsmäßig abgewickelt und die Baumaßnahmen wie genehmigt durchgeführt“, betont der Bürgermeister. „Dieses Projekt hätte nie genehmigt werden dürfen, weil es durch das örtliche Raumordnungskonzept (ÖROK) nicht gedeckt ist“, hält GR Matthias Fink dagegen, „das hätten der Bürgermeister als Baubehörde und der Planer erkennen und berücksichtigen müssen.“ Ein Fehler, den der Bürgermeister auch eingesteht, von einem „Schwarzbau“ zu sprechen, weist er allerdings zurück. „Urlaub am Bauernhof“ sei nach Ansicht der Betroffenen eine typische Nutzung einer Hofstelle, deshalb habe man hier, zu Unrecht, keine genauere Prüfung angestellt. Im Gemeinderat herrscht die mehrheitliche Meinung, dass den Bauwerber kein Verschulden trifft und man einer jungen Familie die Möglichkeit bieten wolle, die eigene Lebensgrundlage zu sichern.

In Zusammenarbeit mit dem Telfer Architekten Stefan Brabetz, dem zuständigen Raumplaner, wurde nun eine Lösung erarbeitet. Eine entsprechende Änderung im Wortlaut des ÖROK wurde im Gemeinderat mehrheitlich verabschiedet. So dürfen in Wildermieming zukünftig Hofstellen auf landwirtschaftlichen Freihalteflächen auch gewerblich genutzt werden, wobei Um- und Ausbauten möglich, Neubauten aber untersagt sind. „Damit bekommt die Gemeinde deutlich mehr Flexibilität in ihren Entscheidungen“, erklärt dazu Stefan Brabetz, „um Fehlentwicklungen zu vermeiden, wurde aber gleichzeitig die Pflicht zur Erlassung eines Bebauungsplans festgelegt.“ So können nach Ansicht des Raumplaners beispielsweise „Großhotels durch die Hintertür“ zuverlässig verhindert werden.

Um Missbrauch und ungünstige Gewerbeansiedlungen zu vermeiden, beschloss der Gemeinderat, dieses Nebenrecht der Landwirte auf eine touristische Nutzung mit maximal 20 Betten einzuschränken. (tp)

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