Corona-Regeln

Gut zu wissen: Diese Regeln gelten für Weihnachtsbesuche

Masken- und Abstandspflicht gilt am 24. und 25. Dezember in Österreichs Haushalten nicht.
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Was Besuche zu Weihnachten im Corona-Jahr betrifft, herrscht große Verunsicherung. Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen der TT-Leser – von der Anreise über das Deutsche Eck bis zum Übernachten nur bei Verwandten.

Innsbruck, Wien – Die Grundregeln für Besuche zu Weihnachten sind schnell erklärt: An den ersten beiden Weihnachtstagen können sich maximal zehn Personen aus maximal zehn Haushalten in Wohnungen oder im erweiterten Wohnbereich treffen. An den anderen Tagen gilt weiterhin, dass sich sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten treffen können.

Abstands- und Maskenpflicht gilt während der privaten Weihnachtsfeiern an Heiligabend und Christtag laut Bundesregierung keine. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät jedoch, Masken zu tragen.

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Davon abgesehen herrscht jedoch große Unklarheit, was denn nun erlaubt ist und was nicht. Das sind die am häufigsten gestellten Fragen unserer Leserinnen und Leser:

Darf man über das Deutsche Eck fahren und am nächsten Tag retour, ohne Gefahr zu laufen, bei der Einreise nach Österreich in Quarantäne zu kommen?

Ja. Laut Krisenstab des Landes entsteht weder aus österreichischer noch aus bayerischer Sicht eine Quarantänepflicht. Die bloße Durchreise ist von beiden Seiten erlaubt.

Wie lange kann die Verwandtschaft bleiben?

Grundsätzlich ist die Aufenthaltsdauer laut Krisenstab nicht limitiert, sofern sich die rechtliche Lage des Bundes nicht noch einmal ändert. Jedenfalls zu beachten seien die Ausgangsregelungen, die nur am 24. und 25. Dezember nicht gelten, so das Land.

Wenn man die Verwandtschaft oder Freunde zu Hause nicht unterbringen kann, wo können sie dann legal übernachten?

Eine Beherbergung, auch in Airbnb-Wohnungen, ist nur aus bestimmten Gründen erlaubt, etwa zwecks Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder bei einem dringenden Wohnbedürfnis. Ein solches ist aber laut Krisenstab bei geplanten Besuchen nicht gegeben. Wenn also beispielsweise zwei Kinder in Wien studieren und zu ihren Eltern nach Tirol fahren, müssten sie auch bei diesen übernachten.

Wer in den letzten drei Monaten krank in Quarantäne saß, ist von der Testpflicht befreit.
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Ich möchte zu Weihnachten jemanden im Altenheim besuchen. Geht das uneingeschränkt?

Nein. In vielen Altenheimen sind die Besuchszeiten limitiert. Ab 18. Dezember müssen alle Mitarbeiter FFP2-Masken tragen. Besucher ebenso und sie müssen ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Mitarbeiter und Bewohner werden künftig zweimal pro Woche getestet – die Heimbetreiber müssen dies zur Verfügung stellen. Ausgenommen sind alle, die in den letzten drei Monaten nachweislich wegen einer Infektion in Quarantäne waren. Für diese Genesenen entfällt die Testverpflichtung.

Muss man künftig Masken im Freien tragen?

Die Bezirksbehörden können stark frequentierte Plätze mit einer Maskenpflicht belegen. Das könnte Einkaufsstraßen oder beliebte Plätze treffen. Wird eine Maskenpflicht eingeführt, müssen die Orte entsprechend gekennzeichnet werden. (TT)