Regierung will Einblick in Finanzen der Muslime-Gemeinden
Die Regierung will im Zuge ihres „Anti-Terror-Pakets“ massiv in die Rechte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) eingreifen. In ihrer der APA vorliegenden Novelle zum Islamgesetz ist vorgesehen, dass das Kultusamt jährlich Einblick in die Finanzen der Kultus- sowie der Moscheegemeinden erhalten muss. Sollten die Einrichtungen dies nicht vorlegen, drohen Geldbußen bis zu 72.000 Euro. Verfassungsrechtler kritisierten mehrere Vorhaben des Pakets.
Auch mehr Meldepflichten sollen die Islam-Vertreter gegenüber der Kanzleramt bekommen. Bisher musste das Kultusamt nur informiert werden, wenn Funktionäre der jeweiligen Gemeinde in Haft genommen oder wenn gegen sie Gerichtsverfahren eingeleitet wurden. Außerdem gab es eine Informationspflicht bei rechtlichen Konflikten über Wahlen in der Religionsgesellschaft. Laut Gesetzesentwurf wird dies nun auch beim Wechsel von Einrichtungen einer Kultusgemeinde zur anderen und der Bekanntgabe von Funktionsträgern „auf Verlangen des Bundeskanzlers“ verpflichtend.
Nicht zuletzt findet sich auch das viel diskutierte „Imame-Register“ in der Novelle des Islamgesetzes wieder, dessen Führung künftig auch zu den Aufgaben der muslimischen Gemeinden zählen soll. Konkret verlangt wird von jeder Religionsgesellschaft „das Führen einer Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen und aller ihrer Funktionsträger“, ebenso der Geistlichen. „Ausschließlich temporär tätige Funktionsträger und -trägerinnen sind aufzunehmen, sofern sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben“, heißt es weiter.