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Lärmfahrverbot im Außerfern: Motorradfahrer blieb straffrei
Obwohl das Motorrad eines Vorarlbergers zu laut fürs Außerfern war, blieb ihm eine Strafe erspart. Gerettet hat ihn ein Hersteller-Fehler.
Von Thomas Hörmann
Reutte – Das Wetter war schön, der Vorarlberger Pensionist hatte Zeit: Am 12. Juni, einen Tag nach dem Inkrafttreten des Fahrverbots für laute Motorräder im Außerfern, machte sich der Lauteracher auf den Weg nach Tirol. Der Rentner war mit seiner 140 PS starken Triumph Tiger 1200 nicht allein unterwegs, mehrere Motorrad-Freunde begleiteten den Mann. Die Biker kannten das neue Lärmfahrverbot, sie wussten, dass Ausflüge ins Lech- und Namlostal, auf den Gaichtpass und das Hahntennjoch für Motorräder mit einem Standgeräusch über 95 Dezibel nicht mehr erlaubt waren. Die Vorarlberger fühlten sich jedoch nicht betroffen, ihre Motorräder lagen unter dem Grenzwert.
Doch die erste Verkehrskontrolle in Bichlbach am Ende des Namlostals endete für den Triumph-Besitzer mit einer bösen Überraschung. Wie die Polizeibeamten feststellen konnten, war das Standgeräusch seines Motorrads in der Zulassung mit 97 Dezibel eingetragen. Um zwei Dezibel zu viel fürs Namlostal. „Im Typenschein und am Typenschild am Rahmen des Motorrads sind allerdings nur 92 Dezibel Standgeräusch ausgewiesen“, erzählt Christoph Eberle, Rechtsanwalt des Bikers in Feldkirch. Für die Polizeibeamten unerheblich – sie richteten sich nach dem höheren und auch den Tatsachen entsprechenden Lärmwert. Die Amtshandlung endete mit einer Anzeige für den Motorradlenker, seine Kollegen konnten hingegen unbehelligt weiterfahren.