„Impfzwang im Gesundheitsbereich vorstellbar“: Droht auch Kündigung?
Für alle Angestellten mit Patientenkontakt könnte es ein Muss zur Corona-Impfung geben. Bei Verweigerung droht auch Kündigung.
Von Brigitte Warenski
Innsbruck – Die Diskussionen um die rechtlichen Möglichkeiten von Arbeitgebern, ihren Angestellten einen Corona-Impfzwang aufzuerlegen, nehmen Fahrt auf. Tirols AK-Präsident Erwin Zangerl hat zuletzt in der TT bereits angedeutet, dass bei medizinischem Personal in unmittelbarem Kontakt mit Hochrisikopatienten eine „juristische Interessenabwägung“ ins Spiel kommen könnte – was letztendlich nichts anderes als Impfzwang bedeutet. In dieselbe Richtung denkt Florian Burger, Leiter des Instituts für Arbeits-, Sozialrecht und Rechtsinformatik an der Universität Innsbruck, – und geht sogar einen Schritt weiter: