FFP2-Maskenpflicht und Zwei-Meter-Mindestabstand bei Gericht

Die Justiz reagiert auf die von der Bundesregierung angeordneten Verschärfungen, mit denen die Weiterverbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Ab Montag haben alle Personen, die ein Gericht betreten, verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Bei sämtlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist ein Zwei-Meter-Mindestabstand einzuhalten. Das gilt insbesondere auch für Verhandlungssäle.

Verhandlungen finden weiter statt und werden nicht - wie während des Lockdowns im vergangenen Frühjahr - auf dringend notwendige beschränkt. „Allerdings können sich aus den Sicherheitsvorschriften faktische Einschränkungen ergeben, so dass die Verhandlungsfrequenz entsprechend reduziert wird“, gab das Justizministerium am Wochenende auf APA-Anfrage bekannt.

In besonderen Fällen, speziell bei auf mehrere Tage anberaumten Großverfahren mit einer Fülle von Prozessbeteiligten und vielstündiger Verhandlungsdauer sollen justizeigene Antigentests durchgeführt werden - „nach Maßgabe der Verfügbarkeit“, wie es aus dem Justizministerium hieß. Im Falle eines negativen Testergebnisses soll es den Verfahrensbeteiligten dann erlaubt sein, anstelle einer FFP2-Maske einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Organisation dieser Antigentests obliegt der jeweiligen Dienststelle. Außerdem können Antigentests auch zum Einsatz kommen, wenn bei einer Dienststelle aufgrund einer Vielzahl an Covid-19-Erkrankungen der Verdacht eines Clusters nahe liegt.

Wie das Justizministerium betonte, wurden die zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen, die einen weiterhin funktionierenden Gerichtsbetrieb gewährleisten und die Gesundheit der Bediensteten sowie der rechtsuchenden Bevölkerung garantieren sollen, im Einklang mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Leitenden Oberstaatsanwälten getroffen. Die Gerichtsbediensteten sollen ihre FFP2-Masken von ihren Dienststellen zur Verfügung gestellt bekommen. Zeugen, Anwälte, Dolmetscher und andere Verfahrensbeteiligte will man in den Ladungen ausdrücklich auf die FFP2-Maskenpflicht hinweisen.

Was das Impfen von Justizbediensteten und Insassen von Justizanstalten betrifft, wird an der Priorisierung der Impfkandidaten gearbeitet. Die endgültige Reihung wird laut Justizministerium nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums erfolgen. Am Wochenende wurden der APA Berichte aus mehreren Gefängnissen zugetragen, denen zufolge Erhebungen hinsichtlich der Impfwilligkeit der Häftlinge im Gange waren. In einigen Justizanstalten sollen Insassen unterschriftsreife Einverständniserklärungen vorgelegt bekommen haben.

„In einem ersten Schritt erhebt die Justiz durch Abfrage der Impfwilligkeit eine konkrete Übersicht des Bedarfs an Impfstoff“, teilte das Justizministerium dazu mit. Damit will das Ministerium „eine effiziente und zielgerichtete Logistik“ beim Bestellen und Zuteilen der Impfstoffe sicherstellen.

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