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Nach einer Beschwerde bei der Volksanwaltschaft heißt es aus dem Gesundheitsressort: „KN95-Masken sind in Ordnung.“
Von Karin Leitner
Wien – Das Justizministerium lässt jenen Mund-Nasen-Schutz, der an Gefängnisse ergangen ist, prüfen. Wie von der Tiroler Tageszeitung berichtet, haben die Haftanstalten KN95-Masken erhalten; diese dürfen in Europa nur nach einem Check verwendet werden. Via TT hat Volksanwalt Werner Amon von einer Beschwerde einer Justizanstalt wissen lassen, 600.000 Stück waren bestellt worden.
Widersprüchliche Aussagen aus dem Gesundheitsressort, ob auch KN95-Masken als FFP2-Mund-Nasen-Schutz gelten, hatten verwirrt. Seit 25. Jänner sind ja FFP2-Masken im Handel und in Öffis Pflicht. Für Amon „stellt sich die Frage, ob die KN95-Masken jetzt noch rechtskonform sind“.